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Die Schulgeldsätze sind für die Klassen Sexta bis Tertia 75 Mark für Einheimische, 100 Mark für Auswärtige; für die Klassen Sekunda und Prima 84 Mark, bezw. 114 Mark.
In Schulangelegenheiten ist der Unterzeichnete an jedem Schultage vormittags von 11 bis 12 in seinem Geschäftszimmer(Friedrich-Wilhelmsplatz 6, II.) zu sprechen.
Kassel, am 12. März 1890. Dr. Karl Quiehl.


