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Nach erfolgreichem Besuch der 6 untersten Klassen, also, da der Lehrgang aller Klassen einjährig ist, mit der Versetzung nach Oberprima, erhalten die Schüler
4. das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst. Gleichzeitig erlangen die Oberprimaner
5. die Zulassung als Apothekerlehrling und Gehülfe und die Zulassung zur pharma- zeutischen Prüfung, wenn sie ausserdem das erforderliche Mass von Kenntnissen im Lateinischen durch eine Prüfung nachweisen,
6. die Berechtigung zum Eintritt in die Königliche Gärtnerlehranstalt zu Potsdam, wenn durch eine besondere Prüfung im Lateinischen die Reife für die Sekunda eines Realgymnasiums in diesem Fache nachgewiesen wird.
Diejenigen Oberprimaner, welche die Realschule weiter besuchen, können, sobald sie der Unter- und Oberprima im ganzen zwei Jahre angehört haben, sich der Reifeprüfung unter- ziehen. Das Bestehen derselben verleiht die Berechtigung
7. zum Besuche der königlichen technischen Hochschulen zu Berlin, Hannover und Aachen als Studierende, auch demnächst zur Diplomprüfung bei denselben,
8. zur Feldmesserprüfung,
9. zum Markscheiderexamen,
10. zum Supernumerariat bei den Provinzial-Civil-Verwaltungsbehörden einschliesslich der Eisenbahnverwaltung,
11. zum Supernumerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuern,
12. zum Supernumerariat bei dem Justizsubalterndienst,
13. zum Eintritt als Civilaspirant für den Marine-Intendanturdienst,
14. als Civilaspirant für den mili tärischen Magazindienst bei den Proviantämtern.
Die Schulräume der neuen Realschule befinden sich vorläufig bis zum Bau eines eigenen Schulhauses in dem Eckgebäude Friedrich-Wilhelmsplatz 6. Mit diesen Ostern tritt zu den vor- handenen 6 Klassen die Oberprima hinzu, sodass die Anstalt nunmehr eine vollständig ausgebaute Realschule sein wird mit demselben Lehrplan wie diejenige in der Hedwigstrasse. Der räum- lichen Verhältnisse wegen nimmt sie im allgemeinen für jede Klassenstufe nicht mehr als 30 Schüler auf.
Das neue Sch uljahr wird den 14. April 1890 mit der Prüfung der neu Angemeldeten beginnen. Zu derselben haben sich die betreffenden Schüler vor 8 Uhr im Schulgebäude einzufinden.
Die Aufnahme in die Sexta erfolgt in der Regel nach vollendetem neunten Lebensjahre. Erforderlich für dieselbe ist:
Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und reine Handschrift;
Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe Verstösse gegen die Rechtschreibung nachzuschreiben; Sicherheit in den 4
Grundrechnungsarten mit gan zen Zahlen; einige Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen
Testaments.
Die Wahl der Wohnung für auswärtige Schüler unterliegt nach§ 7 der Schulgesetze der vorherigen Genehmigung des Unterzeichneten, auch darf später ohne vorherige Zustimmung desselben die Wohnung nicht gewechselt werden.


