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3.
Ferner weisen wir auch an dieser Stelle nochmals auf die Einrichtung eines Milchausschanks(in der Hauptpause des Vormittages) hin. Es sollte eigentlich gar keines Wortes der Empfehlung bedürfen, wir machen jedoch abermals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es im höchsten Masse im Interesse der Kinder liegt, dass sie dazu angehalten werden, in der Frühstückspause Milch zu trinken.
4.
Endlich rufen wir nachdrücklichst die Bestimmung ins Gedächtnis, dass für jedes unvorhergesehene Versäumen der Schule dem Ordinarius alsbald seitens der Eltern oder deren Vertreter eine Mitteilung zu machen ist. Diese Mitteilung soll in der Regel am ersten Tage, an dem das Kind die Schule versäumen muss, geschehen, spätestens am zweiten Tage. In Fällen, in denen das Fehlen vorauszusehen war, ist vorher die Erlaubnis des Ordinarius oder des Direktors einzuholen. Nach der Dienstvorschrift ist der Ordinarius befugt, bis zu einem Tage Urlaub zu erteilen. In allen Fällen ist der Klassenlehrer von etwa durch den Direktor erteiltem Urlaub zu benachrichtigen.
Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 25. März, 9 Uhr, mit der Prüfung der in eine höhere als die unterste Klasse eintretenden Schüler und Schülerinnen.
Aufnahme der Schüler und Schülerinnen der untersten Klassen ist Mittwoch, den 26. März, 8 ½ Uhr.
Der Unterricht beginnt Miuwoch, den 26. März, morgens 7 ½ Uhr. Die Ferien für das Jahr 1913 sind folgendermassen festgesetzt:
Ostern: vom 14. April bis 30. April. Der erste Termin bedeutet den. Sommer: vom 5. Juli bis 5. August. Tag des Schulschlusses, der Herbst: vom 13. October bis 27. October. zweite den Tag des Unterrichts- Winter: vom 21. Dezember 1913 bis 4. Januar 1914. anfangs.
Der Direktor:
Dr. G. Lange.


