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Unter dem 14. August übersandte das Kgl. Prov.-Schulkollegium von den demselben durch den Herrn Unterrichtsminister zur Verteilung an die höhern Lehranstalten überwiesenen Exemplaren der Schrift:„Neun Aktenstücke zum Regierungsantritt Kaiser Wilhelms II.“ 3 Exemplare und traf Bestimmung bez. der Austeilung derselben an Schüler.
Durch die Verf. v. 29. August wurde mitgeteilt, dass der damalige Lehrer zu Hof- heim Krekel als provisorischer Elementarlehrer bei dem hiesigen Gymnasium ange- nommen sei.
Die Cirk-Verf. v. 20. September betrifft die Anwendung körperlicher Züchtigung seitens der Lehrer.
Durch Reskript v. 6. November erfolgte die Benachrichtigung, dass der Herr Unter- richtsminister die Beschaffung eines neuen Flügelinstrumentes für die Anstalt zum Preise von 1200— 1500 Mk. genehmigt habe.
Durch die Cirk-Verf. v. 12. November wird in Gemässheit des Minist.-Erlasses v. 3 ej. angeordnet, dass Anträge auf Verleihung von Auszeichnungen mindestens 8 Wochen vor dem für die Aushändigung bestimmten Zeitpunkte gestellt werden.
Durch Cirk.-Verf. vom 19. November wird der Minist Prlass v. 2. ej. mitgeteilt, nach welchem die durch Allerhöchste Ordre v. 10. Febr. 1835 angeordnete Verweisung auf den geleisteten Diensteid bei Einführung in ein anderes Amt allgemein in Wegfall zu kommen hat.
Durch Verf. v. 11. Dezember wurde der seitherige wissenschaftliche Hülfslehrer Dr. Clasen zum ordentlichen Lehrer an hiesiger Anstalt v. 1. Januar 1889 ab ernannt.
Durch die Verf. v. 7. Januar wurde mitgeteilt, dass der Herr Minister den provi- sorischen Gymn.-Elementarlehrer Krekel zu der nächsten Turnlehrerprüfung zulasse und und demselben gestatte, vor dieser Prüfung einige Wochen gastweise an dem Kursus in der Kgl. Turnlehrer-Bildungsanstalt in Berlin teilzunehmen.
Durch die Cirk.-Verf. v. 16. Januar teilt das Kgl. Prov.-Schulkollegium aus dem unter dem Titel„Schule und Auge“ gedruckten Vortrage des Prof. Dr. Schmidt-Rimpler zu Marburg einen längeren Auszug zur Beachtung mit, wecher namentlich die Reinlich- keit der Klassen und Turnhallen betrifft.
Unter dem 19. Januar verfügt das Kgl. Prov.-Schulkollegium in Gemässheit der bezüglichen Erlasse des Herrn Unterrichtsministers, dass nach Beseitigung der Schul- geldfreiheit der Lehrersöhne an höhern Schulen auch von der Erhebung des Eintritts- geldes und der Zeugnisgebühren für Lehrersöhne nicht abzusehen sei.
Durch die Cirk.-Verf. v. 28. Januar wird für die höhern Lehranstalten des Reg.- Bez. Wiesbaden der Anfang der diesjährigen Osterferien auf den Donnerstag vor dem Sonntag Palmarum festgesetzt und zugleich angeordnet, dass diese Bestimmung, wenn nicht in besonderem Falle anderes verfügt wird, auch für die kommenden Jahre in Kraft bleibt
Die Cirk.-Verf. v. 18. Februar teilt den Minist.-Erlass vom 13. ej. mit, welcher das Uebereinkommen der deutschen Staatsregierungen, betr. die gegenseitige Aner- kennung der von den Gymnasien, bezw. Realgymnasien ausgestellten Reifezeugnisse, mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis bringt, dass für Preussen der 1. Mär⸗ 1889 als Tag des Inkrafttretens des Uebereinkommens festgesetzt ist.
Durch die Verf. v. 23. Februar wird der Direktor beauftragt, bei der bevor- stehenden Entlassungsprüfung an hiesiger Anstalt die Geschäfte des Kgl. Kommissars zu versehen.
Durch Verf. v. 6. März wird mitgeteilt, dass der Herr Unterrichtsminister dem Oberlehrer Schenck das Prädikat„Professor“ verliehen habe.
Die Cirk.-Verf. v. 12. März empfiehlt zur Anschaffung für die Bibliothek den Be- richt des VIII.„Deutschen Kongresses für erziehliche Knaben-Handarbeit zu München“,


