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44 Widmanns kleiner Gesanglehre, ausserdem vaterl. Mitteilungen Lieder, Turn- und Wanderlieder.— Männerchor 1 über den technischen Unterricht. St., Sopran und Alt 1 St., Gesamt-Chor 2 St. Vaterl.
Leder, Hymnen, Motetten u. s. W. aus dem„Deutschen
a. Im Turnen: Die Schüler turnten in 5 Ab-Liederschatz“ von L. Erk(Männerchor) und dem
teilungen, welche von VI u. V, von IV, von IIIz u.„Liederschatz für Schule und Haus“ von Th. Ballien. IIII, von II2 u. III und von I gebildet wurden. Im 6 St. Decku.
W. turnten 11 Schüler von IE mit I. Jede Abteilung e Im fakultativen Zeichnen: Einfache
turnte wöchentlich 2 St. Den Uebungsstoff bildeten uand entwickeltere Ornamente nach Vorzeichnungen
in allen Abteilungen Ordnungs- Frei- und Gerät- an der Wandtafel, farbi 1 11 4 ieh j. ge Flächenornamente nach üdungen, jadgchn en denrleben re namentlich in den Haäuselmann; Zeichnen nach Gypsmodellen mit zwei
Turnspiele wurden Kreiden unter Anwendung des Wischers. Schattirte
besonders in den unteren Abteilungen eingeübt. Auf te, Kö Ti 6 6 Grund ärztlicher Zeugnisse waren 8 Schüler— pensiert.
1.. 21 Tuschzeichnungen. Im W. S. beteiligten sich 36 In S llslelrer hde her, 1. J.Kde e 4 Schüler. 2 St.(Im S. S. fiel der Unterricht aus). . 3„.1.
kombiniert 1 St. Elementar-Gesangübungen nach Im W. S. Krekel.
Auszüge aus Verfügungen von allgemeinerem Interesse.
Durch Circular-Verf. v. 22. März v. J. wurde der Minist.-Erlass vom 20. ej. mit- geteilt, welcher anordnete, dass alle unmittelbaren Staatsdiener S Majestät dem Kaiser und Könige Friedrich den Diensteid abzuleisten haben; zugleich wurden die Dirigenten der höhern Schulen zu Kommissarien behufs Vereidigung der Lehrer und Schuldiener, sowie behufs der eigenen Eidesleistung ernannt.
Die Cirk-Verf. v. 3. Mai teilte den Minist.-Erlass v. 11. April mit, durch welchen massgebende Bestimmungen über die Grösse, Konstruktion, Einrichtungen etc. neu an- zuschaffender Schulbänke gegeben werden.
Durch die Cirk Verf. v. 15. Mai werden die Direktoren mit der Befolgung des abschriftlich mitgeteilten Minist.-Erlasses vom 3. ej. beauftragt, nach welchem von be- vorstehenden Revisionen des Religionsunterrichts in den höheren Lehranstalten dem Kgl. Prov.-Schulkollegium Anzeige zu erstatten, sowie über die Ergebnisse der erfolgten Revisionen zu berichten ist
Durch Reskript vom 15. Mai genehmigte das Kgl. Prov.-Schulkollegium, dass pfarrer Paul dahier vom 1. April ab mit der Erteilung von wöchentlich 4 Stunden Re- ligionsunterricht in den obern Klassen beauftragt wurde.
Durch die Verf. v. 18 Juni wurde der damalige ordentliche Lehrer am städtischen Realprogymnasium zu Geisenheim Dr. Vomberg zum ordentlichen Lehrer an hiesiger Anstalt vom 16. September ab ernannt.
Die Cirk.-Verf. v. 22. Juni ordnete die Befolgung des Minist.-Erlasses vom 19. ej. an, betreffend die Gedächtnisfeier für weiland S. Majestät den Kaiser und König Fried- rich am 30. ej. in allen Schulen der Monarchie.
Durch Cirk.-Verf. v. 9. Juli wurde in Gemässheit des bez. Minist.-Erlasses unter Ernennung der Direktoren etc. etc. zu Vereidigungskommissarien angeordnet, dass von den Leitern, Lehrern und Unterbeamten der höhern Schulen Sr. Majestät dem Kaiser und König Wilhelm der Diensteid abzuleisten sei.
Die Cirk.-Verf. v. 17. August teilte den Minist.-Erlass v. 23. Juli mit, nach welchem in Gemässheit Allerhöchsten Erlasses in sämtlichen Schulen der Monarchie die Geburts- und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I. und Friedrich fortan als vater- ländische Gedenk- und Erinnerungstage begangen werden sollen, jedoch nicht in fest- licher Musse, sondern in gewohnter Arbeit, so dass diese mit einer der Gedächtnisfeier zu widmenden Stunde eingeleitet oder beschlossen werde.


