Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 2. Teil
Entstehung
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Durch Reskript vom 20. Dezember wird die successive Einführung des Lehrbuchs für den evangelischen Religionsunterricht von Schaefer genehmigt.

Die Circular-Verfügung vom 4. Januar 1887 enthält die Mitteilung, dass der Herr Unterrichtsminister durch Erlass vom 21. pr. aufs neue darauf hingewiesen, dass dem an den höheren Schulen der Provinz noch immer hier und da hervortretenden Un- fug verbotener Schülerverbindungen durch sorgfältige Ueberwachung aller Schüler, be- sonders der mittleren und oberen Klassen, durch fleissige Hausbesuche bei den aus- wärtigen, durch rechtzeitige Warnung der Eltern oder deren Stellvertreter bei ein- heimischen und auswärtigen Zöglingen u. s. w. seitens der Lehrer entgegen zu wirken sei.

Durch Circular-Verfügung vom 7. ej. ordnet das Königliche Provinzial-Schul- kollegium unter Hinweis auf den Ministerial-Erlass vom 16. Oktober v. J. an, dass in den Programmen der höheren Schulen der jedesmalige Zugang zu den betreffenden Schülerbibliotheken vollständig verzeichnet werde.

Durch die Circular-Verfügung vom 19. ej. wird bestimmt, dass die diesjährigen Osterferien Donnerstag den 31. März ihren Anfang nehmen.

Unter dem 10. Februar übersendet das Königl. Prov. Schulkollegium im Auf- trage des Herrn Unterrichtsministers von der geologischen Spezialkarte von Preussen und den Thüringischen Staaten die 31. Lieferung in 6 Blättern nebst zugehörigen Er- läuterungen in 5 Heften als Geschenk für die Bibliothek der Anstalt.

Die Circular-Verfügung vom 21. Februar teilt den Minist.-Erlass vom 10. ej. mit, welcher die Stellung der Zeichenlehrer bezw. Elementarlehrer an den höheren Schulen bez. ihrer Beteiligung an den Konferenzen des Kollegiums betrifft.

Durch Circular-Verfügung vom 4. März wird Abschrift des Erlasses der Herren Ministers des Kultus und des Innern vom 15. pr. mitgeteilt, betreffend die unbefugten Ausgrabungen der Ueberreste der Vorzeit, Stein- und Erdmonumente, Gräberfelder u. s. w. aus römischer, heidnisch-germanischer oder unbestimmbar vorgeschichtlicher Zeit, sowie die Verschleppung der dabei gewonnenen Fundstücke.

Die Verfügung vom 10. März enthält die Benachrichtigung, dass der Kandidat Friedr. Heckmann aus Eschwege von Ostern d. J. ab dem hiesigen Gymnasium zur Ableistung des pädagogischen Probejahres überwiesen worden ist.

. Zur hronik der Anstalt.

Das neue Schuljahr wurde Montag den 3. Mai morgens um 7 Uhr mit feierlichem Gottesdienst eröffnet. Dann wurden von 8 Uhr ab die Aufnahmeprüfungen vorgenommen. Am folgenden Tage um 7 Uhr begann der Unterricht. Um 10 Uhr ver- sammelten sich die Lehrer und Schüler in der Aula, wo der Direktor die auf Grund des Ministerial-Erlasses vom 25. Juni 1884 vom Königl. Prov.-Schulkollegium zur Ab- leistung des pädagogischen Probejahrs der Anstalt überwiesenen Kandidaten Schulte und Meister einführte und nach einer Ansprache an die Schüler die Vorlesung bezw. Erläuterung der Schulordnung und die Verpflichtung der neu aufgenommenen Schüler auf gewissenhafte Befolgung derselben vornahm.

Dem Gymnasiallehrer Dr. Orth wurde mit Genehmigung der hohen Behörde der Unterricht in der evangelischen Religionslehre, den er im verflossenen Schuljahre bis IIu einschliesslich erteilt hatte, auch für I übertragen.

Samstag den 29. Mai morgens 7 Uhr wurde mit sämtlichen Klassen eine Fuss- tour nach Limburg unternommen, um eine dort ausgestellte Sammlung von Schlangen und Krokodilen zu besichtigen.

Am 31. Mai und 1. Juni unterzog Herr Provinzial-Schulrath Dr. Lahmeyer den gesamten Unterrichtsbetrieb einer Revision. Die Bestrebungen der Anstalt fanden wohlwollende Beurteilung und Anerkennung.

Am 1. Juni übernahm der bis dahin am Gymnasium zu Dillenburg beschäftigte wissenschaftliche Hülfslehrer Wangemann sämtliche Lektionen des wissenschaft-