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b. Im Gesang: VI 4 St, V 1 St, beide E c. Im fakultativen Zeichnen: Einfache kombiniert 1 St. Elementar-Gesang-Uebungen nachund entwickeltere Ornamente nach Vorlagen und Widmanns kleiner Gesanglehre, ausserdem vaterl. Gypsmodellen mit Bleistift oder zwei Kreiden, mit Lieder, Turn- und Wanderlieder.— Männerchor 1 St., und ohne Anwendung des Wischers. Farbige Flach- Sopran und Alt 1 St., Gesamt-Chor 1 St. Vaterl. ornamente nach Häuselmanns und Flinzers Unter- Lieder, Hymuen, Motetten u. s. w. aus dem„Deut- richtswerken. Tiere und Teile des menschlichen schen Lieqerschatze von L. Erk(Männerchor) und Körpers nach Vorlagen oder Modellen. Kopieren von dem„Liederschatz für Schule und Haus“ v. Th. Ballien. Gruppenbildern und Landschaften. 2 St. Im 8.: 19, 6 St. Decku. im W. 17 Schüler. Monecke.
I. Auszüge aus Verfügungen der hohen Behörden.
Durch Circular-Verfügung vom 12. Mai pr. wurde für den Fall, dass mehrere Mitglieder des Kollegiums am 2. Juni die Generalversammlung des Vereins von Lehrern höherer Schulen der Provinz in Montabaur besuchten, die Ermächtigung erteilt, in den betreffenden Klassen den Unterricht an diesem Tage ausfallen zu lassen.
Durch Reskript vom 29. Mai wurde der wissenschaftliche Hülfslehrer Wange- mann in Dillenburg zur Vertretung des zu einer achtwöchigen militairischen Uebung einberufenen Hülfslehrers Dr. Clasen der hiesigen Anstalt überwiesen.
Mit der Verfügung vom 18. August übersendet das Königliche Provinzial-Schul- kollegium der hiesigen Anstalt ein Exemplar der demselben von dem Herrn Minister der geistlichen ect. Angelegenheiten zur Verteilung unter den höheren Schulen der Provinz in einer grösseren Anzahl von Exemplaren überwiesenen Photogravüre„Die apokalyptischen Reiter“ nach Cornelius Karton.
Durch Verfügung vom 19. August wurden gemäss dem Ministerial-Erlass vom 17. Juni bezüglich der Ausflüge von Schülern höherer Anstalten unter Führung von Lehrern folgende Anordnungen getroffen: 1. Wenn solche Ausflüge nicht ausdrücklich einer Aufgabe des Unterrichts dienen(z. B. botanische Exkursionen), ist denselben so- wohl bezüglich der führenden Lehrer als der teilnehmenden Schüler, bezw. der die Teil- nahme genehmigenden Eltern oder ihrer Stellvertreter, der Charakter der Freiwilligkeit zu bewahren. 2. Sonn- und Feiertage sind zu solchen Ausflügen nicht zu verwenden. 3. Insofern zu der Ausführung eines Schülerausfluges die Enthebung der betreffenden Klasse, bezw. Klassen, vom Unterrichte erfordert wird, ist der Direktor ermächtigt, für dieselbe Klasse innerhalb eines Schuljahres zweimal den Nachmittagsunterricht, oder einmal den Unterricht eines ganzen Schultages ausfallen zu lassen. 4. Für eine etwaige ausnahmsweise Ausdehnung eines Ausfluges von Schülern der oberen Klassen über die Dauer eines Tages ist sowohl bezüglich des Aussetzens des Unterrichts, als bezüglich des genau zu bezeichnenden Ausflugsplanes die Genehmigung der vorgesetzten Behörde vorher nachzusuchen.
Die Circular-Verfügung vom 14. Dezember teilt die Abschrift des Ministerial- Erlasses vom 1. ej. nebst Abschrift des Allerhöchsten Erlasses vom 23. Juli pr. mit, durch welchen Seine Majestät der Kaiser und König den Rektoren der staatlichen und der sonstigen unter alleiniger Verwaltung des Staats stehenden Progymnasien, Realprogym- nasien, Real- und höheren Bürgerschulen, sowie den Oberlehrern und ordentlichen Lehrern an den staatlichen und den sonstigen unter alleiniger Verwaltung des Staats stehenden höheren Unterrichtsanstalten den Rang der fünften Klasse der höheren Beamten der Provinzialbehörden zu verleihen geruht haben.— Zugleich wird von der hohen Behörde die mit dieser Rangfeststellung verbundene Zahlung des höheren Wohnungszuschusses der Tarifklasse III an die betreffenden etatsmässigen ordentlichen(wissenschaftlichen) Lehrer angeordnet..
Durch Circular-Verfügung vom 16. Dezember wird die von C. von Stamford neu bearbeitete und bis 1866 fortgesetzte Geschichte von Hessen von Dr. Röth zur An- schaffung für die Bibliothek empfohlen.


