Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 2. Teil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

19

1195, da ein Vergleich von diesem Jahre zwischen Worms und Walram I. von Nassau sie nicht erwähnt. Die Existenz der Partikularvogteien für das Limburger Stiftsgebiet

neben der Worms-Nassauischen Vogtei ihr gleichzeitiger Bestand neben einander ist, freilich nicht nachzuweisen beweist wohl, dass die letztere, die zufällig oder wegen

ihrer relativ geringen Bedeutung¹) nicht vor 1486 erwähnt sein mag, die allgemeine alte Vogtei war. Da diese aber hatte forterben sollen und das Bistum Worms sie auf diesem Wege doch nicht erhalten haben kann, so bleibt keine andere Annahme übrig, als die, dass die Laurenburg-Nassauer in der Zeit vor 1195 die Erben ge- wesen seien, das genannte Erbe aber nach 1195 Worms selbst zu enen aufgetragen und dann das feudum oblatum wieder zu Lehen erhalten aben.

Sofort drängen sich uns 2 Fragen auf: 1) Wie kamen die Nassauer zu der Erbschaft der Hauptvogtei? 2) Warum übertrugen sie die Lehenserteilung gerade dem entfernten Bistum Worms?

Die erste Frage beantwortet Kremer einfach dahin, die Nassauer Grafen stammten direkt von Eberhard, dem Bruder Konrad Kurzbold's ab. Aber dagegen spricht manches, worüber Schlieph., I, S. 87 ff. nachgesehen werden möge. Weit wahrscheinlicher ist es, dass Drutwin II.*²), Graf in der Königssundra(†⁵ 1015), eine Erbtochter aus dem Niederlahngau zur³) Gemahlin gehabt, dass sein Sohn Drutwin III.) Stamm- vater der Laurenburg-Nassauer, von seinen anderen Söhnen¹s) aber der eine, Embricho,(von Didesse wird freilich der andere genannt, der aber wohl kinderlos war) Stammvater der Grafen von Diez und eine Tochter, Richilde, Gemahlin des Grafen im Einrich Wigger gewesen ist, des Bruders von dem Erbauer Arnstein's Arnold). Und wenn jene Erbtochter, Gemahlin Drutwin's II. sie mit Schliephake als dessen zweite Gemahlin anzunehmen, sehe ich keinen genügenden Grund, wie Stein meint??), etwa eine Tochter von Konrad Kurzbold's Bruder oder Bruderssohn Eberhard, der 966 starb, war, so waren in der That die Lipporn-Laurenburger die nächst- berechtigten Erben der Hauptvogtei des Limburger Stifts. Auf diese Weise fänden sogar Vogel's und(von den 2 Ehen Drutwin's II. abgesehen), Schliep- hake's Deduktionen bezüglich der Herkunft der Nassauischen Grafen eine weitere Stütze. Dazu würde zwar nicht stimmen, dass der Gegenkönig von Heinrich IV., Her- mann von Luxemburg-Gleiberg, die Burg Limburg besessen haben und bei der Belagerung des ihm entrissenen Eigentums 1088 umgekommen sein soll?s). Allein die Annahme beruht auf einer Ueberlieferung des Chronicon Magdeburgense?²), worin die Burg indessen auch nur castrum suum Lintberg ohne nähere Bezeichnung der Lage ge- nannt ist. Dieser Ueberlieferung widerspricht die der Annales Palidensesso), und weil sie der in Frage stehenden Zeit näher sind, als das Chron. Magd., so folgt Giesebrecht in der Kaisergeschichtes) ihnen, indem er sagt, Hermann sei durch einen Steinwurf von der Mauer bei Belagerung der ihm den Einlass verweigernden Burg Cochem um- gekommen. Auch dass Hermann und die Gleiberger damals ein Eigentumsrecht auf die Burg Limburg gehabt, wenn überhaupt seit Gründung des Stifts die Burg noch als solche bestand, wird damit fraglich. Die Belagerung eines Platzes spricht nicht einmal für ein Besitzrecht, wie denn auch Cochem damals noch und bis 1151

) Die meisten derartigen Vogteien verschwinden seit d. 13. Jahrhdt. ganz. S. Römer-Büchner, die Vogteigerichte, S. 19 f. Vgl. auch Marx, I, S. 95 f.) nach d. Zählung Vogel's S. 289.) zweiten nach Schlieph. ²⁴) ans der 1. Ehe nach Schlieph.) der 2. Ehe nach Schl. 7⁶) Schlieph. I, S. 131, Vogel, S. 292, 199. 7⁷) S. 328. 1) Vgl. Wenck, Hess. Ldsg. III, S. 211, Vogel S. 262 u. 212, Kratt, Gsch. v. Giessen, S. 74 f., v. Ritgen, Gsch. v. Gleiberg, im 2. Jahresbericut des Oberhess. Ver. f. Local- gesch., 1881, S. 12. 1⁹) ad. a. 1086. Auch diese, übrigens v. Wenck, Vog., Kraft u. v. Ritgen angenom- mene Jahreszahl ist unrichtig. 5⁰) von Pöhlde bei Daderstadt. si) III, S. 626 u. Anm. S. 1173 der 4. Aufl.