Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 2. Teil
Entstehung
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Zunächst mögen hier einige kurze Berichtigungen und Ergänzungen zum I. Teil(Programmabhandlung von 1883) ihre Stelle finden:

8. 1, 2. 12 l. stattChronik des Johannes: Chronik des Tilemann Elhen von Wolfhagen; vergl. A. Wyss in seiner Ausgabe derselben(Deutsche Chroniken, IV., 1. Abt., Hannover, 1883) S. 10 ff. 8. 1. Z. 13 1. st. 1587 1592: 1583 88, dann zu Camberg; vgl. A. Wyss, Die Limburger Chronik untersucht, Marburg 1875, S. 11. Zu 8. 2, Anm. 12: Nach gütiger Mitteilung des Herrn Justizrats Hilf zu Limburg war die als früher in Karlsruhe befindlich angegebene Handschrift die v. Stramberg's, welche dieser an die Bibliothek in Karlsruhe verkauft hatte. Zu 8. 3, 2. 1218: Nuach A. Wyss, D. Limburger Chr. unters., S. 15 ist die Introductio in pagum Logenahe, 1630, identisch mit den Collectanea Mechteliana Corden's. Verschieden davon aber ist der Pagus Logenahe von Mechtel, dessen Autograph A. Wyss nach der oben ge- nannten Ausgabe der Limb. Chronik S. 96 u. S. 4 f. in einem Mscrpt. zu Wernigerode ermittelt hat, und wovon die Staatsarchive zu Wiesbaden und Darmstadt je eine Ab- schrift haben. Corden hat den Pagus Log., eine Art historische Topographie der Lahn- gegend, ebenfalls benutzt, er hat selbst s. Wyss. D. Lbg. Chr. unters., S. 13 die Wiesbadener Abschrift für einen ungenannten Freund anfertigen lassen. 2u 8. 3, 2. 21: Corden citiert sie so(I.,§ 54): Honth. in Additionibus manuscr. ad etc. Dennoch sind es vielleicht die nach Wyss(D. Limb. Chr. unters. S. 12 f. und Ausgabe der Chr. S. 5, A. 1) von dem Verfasser der Antiquitates Seynenses, Joh. Phil. v. Reiffenberg, hanaschriftlich hinterlassenen Notae et Additiones in Broweri Ann. Trev. Mit diesen Notae etc. hält Wyss die der Wiesbadener Copie von Mechtel's Pagus Log. angeführtenVaria Additamenta ad(Broweri) Annales Trevirenses, historiam hanc Pagi Log. concernentia, deren Verfasser dort nicht genannt ist, mit Grund für identisch. Und gerade diese Wiesbadener Copie war einer von Hontheim besessenen, bis jetzt nach Wyss(in der Ausgabe, S. 5, A. 1) noch nicht wieder er- mittelten Abschrift entnommen. Von einer Hontheim'schen Abschrift werden also auch jene der Wiesbadener Pagus-Copie angehängten anonymen Additamenta stammen. Honth. bemerkt wenigstens Hist. Trev. III., S. 1027 bezüglich des Pagus Log.: cui posteriores ab alio accessiones in saeculum usque XVII. procurrentes adiectas observavi. Er könnte diese accessiones also mit dem Pagus zusammen sich verschafft, und Corden, der von Hontheim's Abschrift die Wiesbadener anfertigen liess, könnte irrtümlich Hontheim für den Verfasser gehalten haben. Etwas auffallend ist mir nur, dass Hontheim die eben citierte Bemerkung macht, nachdem er gerade vorher eine Note Reiffenberg's mit Nennung von dessen Namen inhaltlich angegeben hat. Zu 8. 7, Z. 7 u. 8: Auch v. Cohausen(D. römische Grenzwall in Deutschland, 1884. S. 186 f.) glaubt nicht an ein Römercastell in Limburg, Villmar oder Niederbrechen, überhaupt an kein vor den Pfahlgraben vorgeschobenes, wie bezüglich Hessens der competente, nunmehr verstorbene Landesbibliothekar Dr. Duncker noch 1882 ebenfalls constatiert(S. Correspondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine, 1883, S. 1), dass nördlich vom Pfahlgraben keine Spuren von römischen Befestigungen oder Bauwerken gefunden worden seien. Den Namender