21
— ᷓò
VII. Zur Nachricht.
. Das neue- Sch uljahr wird Donnerstag den 5. April, morgens 7 Uhr, mit feierlichem Gottesdienst eröffmet werden. Um 9 Uhr findet die übliche Versammlung der Schüler in der Aula statt. Mittwoch den 4. April, morgens von 8 Uhr ab, findet die Prüfung neu aufzunehmender Schüler statt. Die Anmeldungen, welche die Eltern oder deren gesetzliche Stellvertreter vollziehen, nimmt der Unterzeich- nete an den vorhergehenden Tagen entgegen. Bei denselben sind einzureichen: 1. der Geburtsschein, 2. die Scheine über die erste Impfung und über die Re- vaccination, 3. ein Zeugnis über den vorangegangenen Unterricht resp. ein ordnungsmässiges Abgangszeugnis von der vorher besuchten Lehranstalt.
Zu der öffentlichen Prüfung beehrt sich der Unterzeichnete ergebenst einzuladen.
Der Gymnasial-Director
Dr. Peters.


