Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 1. Teil
Entstehung
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10 geistl. ete. Angelegenheiten mit, dass am 5. Juni wegen Erhebung einer allgemeinen Be- rufsstatistik der Unterricht au allen Lchranstalten ausfalle.

13. Durch Verfügung des Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 12. Juni, welcher ein Exemplar der vom Herrn Minister der geistl. etc. Angelegenkeiten erlassenen neuen- Ordnung für die Entlassungsprüfungen anliegt, werden unter anderem folgende Anord- nungen des Ilerrn Ministers mitgeteilt: Die neue Prüfungs-Ordnung ist von dem Oster- termin 1883 an zur Ausführung zu bringen. Da die in der neuen Prüfungs-Ordnung unter§ 14 festgesetate Bestimmung, dass für das Griechische und Französische zu. jedem Zeugnisse über die Prüfungsleistungen das DPrädikat aufzunchmen ist, welches dem behufs der Versetzung nach Prima gelieferten Extemporale erteilt worden ist, ihrem Wortlaute nach sich für jetzt noch nicht zur Ausführung bringen lüsst, so sollen in der Ubergangszeit zu Michaelis die Abiturienten des nächsten Ostertermins und von demselben Zeitpunkte an bis dahin, wenn bei allen Primanern die durch die angeführte Bestimmung in§ 14 des neuen Reglements für die Versetzung nach Prima gemachte Voraussetzung erfüllt sein wird, die Unterprimaner behufs ihrer Versetzung nach Oberprima ein griechi- sches und ein französisches Extemporale entsprechend dem für die Versetzung nach Prima einzuhaltenden Masse der Forderungen schreiben und diese Arbeiten korrigirt und censirt bis zur Abgangsprüfung aufbewahrt und in derselben vorgelegt werden, behufs Aufnahme der den Arbeiten gegebenen Prädikate an die betreffenden Stellen der Prüfungszeugnisse.

14. Durch Verfügung des Kgl. Prov.-Schulkollegiums vom 11. Juli wird die Direction veranlasst, auf Grund der Bestimmungen des neuen Normal-Lehrplans, die hinsichtlich des gricchischen und französischen Unterrichts, sowohl was die Art der Behandlung, als was den Umfang und die Unterrichtszeit betreffe, eine veränderte Abgrenzung der Lehrpensa der einzelnen Klassen in diesen Fächern nötig machen, die Lehrpläne für das Griechische und Französische einer eingehenden Beratung in Fachconferenzen zu unterziehen und über die sich ergebenden Auderungen zu berichten.

15. Unter dem 22. Juli wird durch Circular-Verf. des Kgl. Prov.-Schulkollegiums mitgeteilt, dass der Herr Minister den Unterrichts-Dirigenten der Kgl. Turnlehrer-Bildungs- anstalt zu Berlin, Herrn Professor Dr. Euler, beauftragt habe, während der Monate August und September von dem Stande und Betriebe des Turnunterrichts an den Lehranstalten der Provinz Hessen-Nassau Kenntnis zn nehmen.

16. Durch die Verfügung vom 22. Juli wird die Direktion ermächtigt, den Pfarrer Vogel in Staffel auch für die Zeit vom 1. August bis zum Schlusse des Sommer-Semesters mit der PErteilung des evangelischen Religionsunterrichts am hiesigen Gymnasium zu beauftragen.

17 Durch die Verf. vom 15. August wird der Direktor mit der Stellvertretung des Königlichen Commissars bei der pevorstehenden mündlichen Entlassungsprüfung beauftragt.

18. Die Circular-Yerf. des Kgl. Prov.-Schulcollegiums VYom 23. August ordnet an, qass die Lehranstalten mit den für sie nötigen Feuerlösch-Geräten zu versehen seien, und trifft Bestimmungen anderer Art bez. der Sicherung der Austalten gegen Feuersgefahr.

19. Unter dem 16. Oktober genchmigt das Kgl. Prov.-Schulkollegium, dass der Pfarrer Halder zu Staffel für das Wintersemester in der beantragten Weise mit der Erteilung des evangelischen Religions-Unterrichts am hiesigen Gymnasium beauftragt werde.

20. Unter dem 22. Decbr. teilt das Kgl. Prov.-Schulkollegium die Resolutionen des zu Ilalle abgehaltenen deutschen Geographentages bez. des Kartenzeichnens beim geo- graphischen Unterricht zur Beachtung mit.

21. Durch Rescript vom S. Januar 1883 wird die Diręction ermächtigt, dem Gym- nasiallchrer Krämer behufs Herstellung seiner Gesundheit bis zum 31. März c. zu beur- lauben und die Vertretung desselben in der vorgeschlagenen Weise anzuordnen.