Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 1. Teil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

9

II. Ausgewählte Verfügungen der hohen Behörden von allgemeinerem Interesse.

1 1. Durch Circular-Verfügung vom 24. August 1881 ordnet das Königliche Provin- zial-Schulkollegium an, dass in den Abgangszeugnissen Fleiss und Betragen der Schüler nicht nur nach dem letzten Semester, sondern auch in Beziehung auf die frühere Zeit ihres Aufenthalts auf der Schule und zwar auf Grund der früher ihnen erteilten Censuren charakterisirt werde.

. 2. Durch Circular-Verf. v. 30. Sept. wird der Ministerial-Erlass vom 20. ej. mitge- teilt, nach welchem Schüler, welche von einer höheren Lehranstalt verwiesen sind, in demselben Semester auf Universitäten nicht immatriculirt und, wenn die Verweisung von einer höheren Lehranstalt eines Universitätsortes erfolgt ist, an dieser Universität zu der Immatriculation überhaupt nicht zugelassen werden sollen.

3. Unter dem 17. Decbr. verfügt das Kgl. Provinzial-Schulkollegium, dass die bevor- stehenden Weihnachtsferien vom 24. Decbr. bis zum 9. Januar excl. dauern, die ausfallenden Samstags-Lectionen jedoch an zwei freien Nachmittagen nachgeholt werden sollen.

4. Durch Rescript vom 20. Deebr. wird die Direktion ermächtigt, die Bibliothek sowie die übrigen Sammlungen des hiesigen Gymnasiums gegen Feuersgefahr zu versichern.

5. Durch Rescript vom 30. Decbr. genehmigt das Kgl. Prov.-Schulcollegium, dass das nächste Programm des hiesigen Gymmasiums das Wintersemester 1881/82 und das Schuljahr Ostern 1882/83 umfasse und Ostern 1883 erscheine.

6. Durch Rescript vom 24. Januar 1882 bestimmt das Kgl. Prov.-Schulcollegium, dass Schüler, die wegen Umlegung des Schuljahres schon nach halbjährigem Besuch der Ilb zu Ostern in die IIa versetzt werden, noch ½ Jahr die Ila zu besuchen haben, che sie das Zeugnis für den einjährigen Dienst erhalten können, da dieses Zeugnis einen mindestens einjährigen erfolgreichen Besuch der Sekunda voraussetze.

7. Durch Rescript vom 1. Febr. genehmigt das Kgl. Prov.-Schulcollegium für die Zeit bis Ostern die Vertretung des erkrankten evangelischen Religionslehrers Pfarrer Ullrich durch Pfarrer Krücke in Limburg und Elementarlehrer Hormel.

8. Unter dem 20. März erfolgt vom Kgl. DProv.-Schulkollegium die Mitteilung, der Herr Minister der geistlichen ete. Angelegenheiten habe genchmigt, dass das Hülfsbuch für den evangelischen Religionsunterricht in den oberen Klassen von Dr. Noack zu Ostern bei dem hiesigen Gymnasium statt des bisherigen Lehrbuchs von Beck eingeführt werde.

9. Durch Circular-Verf. vom 28. März wird auf die neueMonatsschrift für das Turnwesen mit besonderer Berücksichtigung des Schulturnens und der Gesundheitspflege, von Dr. Euler und Eckler(Berlin, Gärtner'che zuchhandlung) aufmerksam gemacht.

10. Das Kgl. Prov.-Schulkollegium teilt unter dem 3. April abschriftlich die Zu- schrift des Kgl. Consistoriums zu Wiesbaden vom 15. Mär⸗ mit, welche die Benachrich- tigung enthält, dass Pfarrer UIIrich für die Monate April bis Juni inel beurlaubt sei, und ermächtigt die Direction, den Pfarrer Vogel in Staffel mit der Erteilung des evangelischen Religionsunterrichts an hiesiger Anstalt auf die Dauer von 4 Monaten zu beauftragen.

11. Am 4. April trifft ein der Circular-Erlass des Herrn Ministers der geistl. ete. Angelegenheiten vom 31. März bez. der revidirten Lehrpläne für die höheren Schulen nebst einem gedruckten Exemplar der neuen Lehrpläne. Bez. der Einführung der letz- teren wird bestinmt, daes dieselben an den Gymnasien und Progymnasien zu Ostern ej. zunächst für die Klassen VI, V. und IV und zu Ostern 1883 auch für die übrigen Klassen stattzufinden habe.

12. Die Circular-Verf. vom 28. April teilt die Anordnung des IIerrn Ministers der