Aufsatz 
Die den Kegelschnitten zugeordneten Curven / von Emil Hildenbrand
Entstehung
Einzelbild herunterladen

45

bei einer Realschule 1. O. ein Maturitätszeugniss erworben haben. C.-O. v. 23. Jan. 1849 und v. 22. Sept. 1859.

7) Das reitende Feldjägercorps.

Ausser sonstigen Erfordernissen ist für die Aufnahme ein von einer Realschule 1. O. ausgestelltes Maturitätszeugniss erforderlich.

.Zeugniss aus Prima.

1)

3)

4)

2)

Provinzial-Gewerbeschule.

Reglement für die Entlassungsprüfungen bei d. Prov. Gewerbeschulen vom 5. Juni 1850(Min. für Handel u. S. w.)

§. 3. Ein Recht, sich zur Prüfung zu melden haben die Zöglinge von Gym- nasien und Realschulen, welche wenigstens ein Jahr lang Mitglieder der ersten Klasse einer solchen Anstalt waren.

Studium der Oekonomie auf denK. landwirthschaftl. Akademien- Nach den Regulativen v. Jahre 1858 ist zur Aufnahme in die Institute zu Eldena, Proskau, Poppelsdorff ein Zeugniss aus der Prima einer anerkann- ten Realschule erforderlich.

Civil-Supernumerariat:

Die Bewerber um Annahme bei der Verwaltung der indirecten Steuern haben sich darüber auszuweisen, dass sie die Prima einer Realschule 1. O. mindestens ein Jahr lang mit gutem Erfolg besucht haben. C.-Verfügung des Finanzmin. v. 15. Novbr. 1859.)

Militärverwaltungsdienst.

Verfügung d. K. Kriegsministeriums v. 20. Oct. 1859.

Civil-Aspiranten für den Militär-Intendanturdienst haben bei ihrer Meldung ein Zeugniss über den einjährigen Besuch der Prima einer Realschule 1. O. beizubringen.

Civil-Aspiranten für den Marine-Intendanturdienst haben bei ihrer Meldung ein Zeugniss über den einjährigen Besuch der Prima einer Realschule I. O. vorzulegen. Verf. der K. Marineverwaltung v. 29. Novbr. 1859.

. Zeugniss der Reife für Prima:

1) Markscheiderprüfung. Hinsichtlich der Zulassung zu dieser Prüfung

2)

besteht nach den Vorschriften v. 25. Febr. 1856 und dem Nachtrag zu denselben vom 31. Octbr. 1865 die Anforderung eines Zeugnisses der Reife für die erste Klasse einer Realschule 1. O.

Feldmesserprüfung.

Zeugniss der Reife für die erste Klasse einer Realschule 1. O. Vorschr. vom 8. Sept. 1831.