30
B. Unterricht. 1. Allgemeines.
Durch Erlass Sr. Excellenz des Herrn Ministers für geistliche, Schul- und Medi- cinalangelegenheiten vom 22. Juni 1867 sind dem Königlichen Realgymnasium zu Wies- baden alle den Realschulen 1. Ord. zustehenden Berechtigungen beigelegt worden.*)
Bierdurch hat der bisherige Lehrplan desselben einige Abänderungen erlei- den müssen, die zum Theil schon in dem abgelaufenen Schuljahre ins Leben ge- treten sind.
Der Unterricht in der englischen Sprache, der bisher nur facultativ war, ist unter die obligatorischen Disciplinen aufgenommen, und die bisher gestattete Dis- pensation vom Lateinischen Unterricht zurückgezogen worden. Beide Lehr- gegenstände sind somit künftighin für alle Schüler obligatorisch. Zugleich wurde durch den oben angezogenen Erlass verfügt, dass die Zahl der für den englischen Unterricht im früheren Lehrplan für Tertia angesetzten wöchentlichen Stunden auf 4, die für den französischen und lateinischen Unterricht auf je 5 und die für Geographie und Geschichte auf 4 erhöht, dagegen die für den mathematischen und naturwisssenschaftlichen Unter- richt bestimmte Stundenzahl vermindert Werde. Obgleich diese Modificationen des bis- herigen Lectionsplans erst mit dem nächstjährigen Cursus, zu Ostern 1868, ins Leben treten sollten, so wurden doch einige derselben, soweit es ohne allzustörende Fol- gen für den laufenden Cursus geschehen konnte, schon im abgelaufenen Schuljahre ins Leben gerufen. Schon zu Ostern vorigen Jahres wurden die beiden facultativen Stunden für Physik in Prima— das physikalische Practicum— sowie eine Stunde Chemie und eine Stunde Mechanik in Secunda aufgegeben, und zu Herbst noch die zwei Stunden für descriptives Zeichnen in III gestrichen und die so gewonnene Zeit den sprachlich-historischen Fächern zugewiesen. Die Verwendung dieser beiden letzten Stun- den, deren eine dem Französischen, die andere der Geschichte und Geographie zugelegt wurde; machte es schon im abgelaufenen Wintersemester möglich, den oben angegebenen Verfügungen zum Theile nachzukommen. Ein Antrag des Lehrercollegiums, die beiden anderen noch zuzusetzenden Stunden— eine für das Lateinische und eine für das Eng- lische der Secunda, statt der Tertia einzufügen, wodurch der frühere Charakter der Anstalt in Bezug auf die mathematisch- naturwissenschaftlichen Disciplinen besser ge- wahrt worden wäre, ohne dass dadurch eine Verminderung der Gesammtzahl der für diese Fächer angesetzten Stunden eingetreten wäre, ist höheren Ortes nicht genehmigt worden.
*) Die specielle Aufzählung derselben siehe pag. 43.


