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gehend, zurückgewiesen. Besonders der Stettiner Rezess wurde, wie nach den Vorgängen von 1661 nicht anders zu erwarten, diesmal Gegenstand der lebhaftesten Kontroverse. In einem neuen Entwurf des Lehnbriefs, den die Kaiserlichen aufstellen, wird er unter Beibehaltung des Wortlauts im I. P. als noch gar nicht geschlossen hingestellt. 1) Namentlich war es der Artikel XXIX desselben, der am heftigsten angegriffen wurde. Es war der, welcher den Schweden die Anwartungen auf die Neumark u. s. w. zusprach. Es ist uns bekannt, wie dieselben auf ein einziges, mehrdeutiges Wörtchen im I. P. sich stützend, 1652 den alten brandenburgisch-pom- merschen Familienvertrag von 1571, der 1638 schon erloschen war, für sich in Anspruch ge- nommen und die in demselben den Pommernherzögen für den Fall des Aussterbens des Hauses Brandenburg ausbedungenen Lande gefordert hatten; und das war kein geringes Gebiet, wird doch die Neumark zu 11330 Orkm angegeben. Die Forderung war durchaus unbegründet,²) und mit Recht wurde die in diesem Artikel vorbehaltene Ratifikation des Kaisers verweigert.
So vergingen unter fortwährenden Streitereien weitere 7 Wochen und das schliess- liche Resultat aller Verhandlungen war, dass die Schweden unverrichteter Dinge abziehen mussten. Es ward ihnen am 18. Juni eine kaiserliche Resolution ³) zu teil, die die ganze Angelegenheit an den bevorstehenden Reichstag verwies, weil die monita derart seien, dass sie der Kaiser ohne Beratung mit den Reichsständen und ohne Zustimmung derselben nicht zuzulassen vermöge; schon Kaiser Ferdinand habe für nötig erachtet wegen Rekla- mationen gewisser an der schwedischen Belehnung interessierter Stände das Gutachten des Reichstags zu vernehmen.— Es blieb den Schweden nichts übrig als unter Verwahrung der Rechte ihres Souveräns als Prinzipalpaciscenten 4) Wien zu verlassen. Im September 1662 traf der Ambassadeur Sparre wieder in Stockholm ein. ⁵) 2
Viele meinten, dass neue Kriegsunruhe aus der Verweigerung der Investitur entstehen würde. 6) In der That hörte man fort und fort von schwedischen Rüstungen; aber Ernst- liches geschah nicht. Man vermied es mit dem Reich in Kollisionen zu kommen.*)
Neben den Schwierigkeiten, die der Belehnung durch die übertriebenen und ille- galen Forderungen der Schweden selbst bereitet wurden, war es wieder vornehmlich die Feindschaft und das Interesse des Hauses Habsburg, welche dieselbe hinderten. Aus den venetianischen Relationen ist ersichtlich, 8) wie der kaiserliche Hof in steter Besorgnis
¹) s. Bericht, Beilage K. Lundorp, a. p. Abschn. V, vergl. dazu Instr. Pac. Osn. X, 2. Die Schwe- den wünschen bei dem ersten Entwurf stehen zu bleiben, weil in ihm der Stettiner Rezess berücksichtigt war, aus demselben Grunde wünschen die Kaiserlichen jetzt davon abzugehen, s. o. p. 16.
2) Dass diese Anwartungen schon bei den westfälischen Friedensverhandlungen deutlich ausbedungen, wie der Bericht p. 40 uns glauben machen will, ist aus den Urkd. u. Akt. und aus Pufendorf, Frid. Guil. nicht erweislich. Bei letzterem III, 56 gilt die Forderung derselben als novum emergens. Auch G. Breucker, die Abtretung Vorpommerns an Schweden, Hallische Abhandlungen VIII. erwähnt nichts von einer Ueber- tragung der Exspectanzien. s. Bericht, p. 31— 49, Beilagen R, S, T, U. Dähnert, Pommersche Landes- urkunden I, 70. v. Mörner, Kurbrdgs. Staatsvertr. s. a. 1614. Urkd. u. Akt. IV, 931.
3) Bericht, Beilage N. Lundorp, a. publ. Abschn. XII. Diese Resolution wird aufrecht erhalten durch eine zweite vom 28. Juni, s. Bericht, Beilage P. Lundorp Abschn. XIX.
4) s. Bericht, Beilage O. Lundorp a. p., Abschn. XV.
5) s. Theatr. Europ. IX, 634.
6) relat. histor. contin. XI. Juni 1662, p. 63.
7) s. Geijer-Carlson, Gesch. Schwedens, Bd. IV.
8) s. den Bericht des Venetianers Molin 1661, bei Fiedler, Venetianische Relationen, s. a. Ranke, Genesis des Preuss. Staates p. 271. 3
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