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Unter dem 21. November theilt das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium eine Miniſterial⸗Verfügung vom 12. November mit, die Sendungen portopflichtiger Dienſtſachen betreffend.
Desgleichen unter dem 5. Dezember eine Miniſterial⸗Verfugung vom 12. November, die Anwendung des für die Meldung zum einjährigen Freiwilligendienſt vorgeſchriebenen Zeugnis⸗Formulars betreffend.
Unter dem 9. Dezember ertheilt das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium Anweiſungen in Betreff der über die Abiturienten⸗Prüfung, über die Perſonal⸗Veränderungen, über die Probecandidaten einzureichen⸗ den Tabellen beziehungsweiſe Berichte. b
Durch eine Circular⸗Verfügung des Herrn Unterrichts⸗Miniſters vom 13. Januar d. J., abſchriftlich mitgetheilt durch das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium unter dem 22. Januar, wird auf den photo⸗ lithographierten Schulatlas von C. Raaz aufmerkſam gemacht.
Eine Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Collegiums vom 18. Januar d. J. verordnet den Gebrauch eines Stempels mit blauer Farbe beim Unterſiegeln der Zeugniſſe.
Veränderungen im Lehrercollegium ſind im Laufe des Schuljahres nicht vorgekommen.


