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B. Zur Chroniß der Anſtalt.
Das Schuljahr begann Montag den 27. April Nachmittags mit Geſang und Gebet und mit der Auf⸗ nahme der am Vormittag zuvor geprüften neuangemeldeten Schüler.
Unter dem 5. Mai ertheilte die Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulſachen die Genehmigung zu der im Entwurf vorgelegten Disciplinar⸗ und Schulordnung.
Eine Verfügung der Königlichen Regierung, Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulſachen vom 8. Juni verordnet die Einreichung einer Ueberſicht der Schülerfrequenz für jedes Semeſter.
Am 15. und 16. Juni beſuchte Herr Regierungs⸗ und Schulrath Kretſchel die Anſtalt und wohnte dem Unterricht der Lehrer in ſämtlichen Klaſſen bei.
Am 18. Juni wurden die Lehrer der Realſchule auf die Verfaßung beeidigt.
Eine Verfügung der Königlichen Regierung, Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulſachen vom 15. Juni ertheilt nähere Beſtimmungen über die Befugnis der ihrem Reſſort angehörenden Behörden ꝛc. zu Urlaubs⸗ ertheilungen..
Durch Reſcript der Königlichen Regierung, Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulſachen vom 6. Juli wurde der bisher proviſoriſch angeſtellte ordentliche Lehrer Wilhelm Mankel ats ſolcher definitiv ernannt.
Den 10. Auguſt wurde die Schule wegen des hier abgehaltenen Mittelrheiniſchen Turnfeſtes ausgeſetzt.
Am 24. Auguſt beehrte Herr Oberpräſident v. Möller die Schule in Begleitung des Herrn Ober⸗ bürgermeiſters und des Herrn Vicebürgermeiſters mit ſeinem Beſuch, nahm Einſicht von den Räumlichkeiten der Anſtalt und wohnte dem Unterricht mehrerer Lehrer bei.
Der 25. Auguſt war wie für die Stadt Hanau ſo auch für die Realſchule ein ſchönes Feſt; an dieſem Tage erfreute ſich unſere Stadt zum erſtenmale des Beſuches Sr. Majeſtät des Königs; auch das Lehrer⸗ collegium der Realſchule hatte die Ehre vorgeſtellt zu werden und Se. Majeſtät erkundigte ſich bei dem Director in freundlich herablaßender Weiſe nach den Verhältniſſen und Bedürfniſſen der Realſchule, die Se. Majeſtät beſonders rückſichtlich des ſehr(mangelhaften Schullocals der ferneren Fürſorge des Herrn Oberpräſidenten v. Möller zu empfehlen geruhte.
Die Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen und Schulſachen überſendete unter dem 2. September eine Abſchrift der von dem Herrn Oberpräſidenten v. Möller erlaſſenen Bekanntmachung, betreffend das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium zu Caſſel, wornach mit dem 1. October die Angelegenheiten der höheren Unterrichts⸗Anſtalten, worunter auch die hieſige Realſchule, von den Königlichen Regierungen auf das Königliche Provinzial⸗Schul⸗Collegium in Caſſel übergehen.
Abſchriftliche Mittheilung einer Miniſterial⸗Verfügung vom 11. Juni, nach welcher ſich die Directoren mit der Erſatz⸗Inſtruction für den Norddeutſchen Bund vom 26. März bekannt zu machen haben.
Den 10. Nopember beſuchte Herr Regierungs⸗ und Schulrath Rumpel die Anſtalt, wohnte einigen Unterrichtsſtunden bei und beſichtigte das Schullokal.
Durch eine Verfügung des Königlichen Provinzial⸗Schul⸗Collegiums vom 16. November wird die Zal der an dieſe Behörde einzuſendenden Programme auf 267, der an das Königliche Unterrichts⸗Miniſterium einzuſendenden auf 126 Exemplare feſtgeſetzt.


