Beiträge zur geſchichte des ehemaligen ſutheriſchen gymnaſiums zu Hanau.
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Die Errichtung einer zweiten öffentlichen lateiniſchen Schule im J. 1668 neben einem ſchon ſeit einem halben Jahrhundert beſtehenden, verhältnismäßig gut dotierten Gymnaſium in einer Stadt die damals, um die Mitte des 17. Jahrhunderts, kaum 6000 Einwohner zälte, ſteht im Zuſammenhang mit den frü⸗ heren confeſſionellen Verhältniſſen der Grafſchaft und insbeſondere der Stadt Hanau, findet auch nur in dieſen ihre Erklärung und weiſt uns mithin auf die Phaſen der kirchl. Entwickelung hin, die unſere Stadt ſeit der Reformation durchgemacht hat.
Dieſer Entwickelungsgang iſt von meinem geehrten Collegen und Freund, Herrn Gymnaſial⸗Director Dr. Piderit bereits in einem Programme dargeſtellt¹), das noch in vielen Exemplaren hier vorhanden iſt. Einiges glaube ich weiter unten hinzufügen zu können, was vielleicht nicht ohne Intereſſe ſein möchte.
In der genannten Schrift iſt ausgeführt, wie ſchon der Graf Philipp II.(1523—1529) in der Grafſchaft Hanau⸗Münzenberg ſich der Reformation zuneigte, und wenn er auch für ſeine Perſon dem evangeliſchen Bekenntnis noch nicht beitrat, doch beſonders auf Zureden ſeines Bruders Balthaſar bereits im Jahr 1527 die Beſtellung eines lutheriſchen Pfarrers und damit die Gründung einer lutheriſchen Gemeinde geſtattete, die anfangs mit der katholiſchen Gemeinde abwechſelnd in der Marien⸗Magdalenen⸗ Kirche ihren Gottesdienſt hielt; wie nach Philipps Tod unter der Vormundſchaft des Grafen Balthaſar die Reformation einen entſchiedeneren Fortgang nahm; wie Balthaſar 1530 in Augsburg im kurſächſiſchen Gefolge bei der Uebergabe der Augsburgiſchen Confeſſion gegenwärtig war*); wie Graf Philipp III. auf dem Naumburger Fürſtentag 1561 mit den Uebrigen die unveränderte Augsburgiſche Confeſſion unter⸗ ſchrieb, und wie es noch auf ſeinem Todbette ſein ſteter Gedanke und herzlichſter Wunſch war, daß die reine lutheriſche Lehre Augsburgiſchen Bekenntniſſes in ſeinen Hanauiſchen Landen erhalten und der Friede nicht geſtört werden möchte“); wie ſein Nachfolger Philipp Ludwig I. 1578 die für Hanau⸗Lichtenberg giltige lutheriſche Kirchenordnung vom Jahr 1573 auch in den Hanau⸗Münzenbergiſchen Landen einführte.
*) Feſtſchrift zur Feier des 200 jährigen Jubiläums des Gymnaſiums zu Hanau von Dr. Karl Wilhelm Piderit, Hanau 1865.— Dieſem geehrten Freunde verdanke ich auch eine Notiz, die mir die Auffindung des das lutheriſche Gymnaſium betreffenden Materials ſehr erleichtert hat, wofür ich ihm hier noch beſonders meinen verbindlichſten Dank ausſpreche.
²) Vgl. Hanauiſches Magazin, Bd. IV, S. 325 fk.
¹) Vgl. Hanauiſches Magazin, Bd. IV, a. a. O.


