Aufsatz 
Ueber einige geologische Fragen / von Ferd. Henrich
Entstehung
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3) Für den mathematischen Apparat:

Ein Tafelcirkel; die Zeitschrift für mathematischen und naturwissenschaftlichen Unterricht von Hoffmann und die Jahrbücher für die Fortschritte der Mathematik.

4) Für den Apparat der darstellenden Geomcetrie:

Eine Reihe von Holz- und Gypsmodellen, ein Tafelapparat, die darstellende Geometrie von Fiedler, die Curven dritter Ordnung von Durége, zwei Metermassstäbe:

5) Für den Chemischen Apparat:

Ein Verbrennungsofen und Probirofen, der durch Gas geheizt wird.

6) Für den Zeichen-Apparat:

Gypsmodelle 15 Stück; Bildniss Sr. Majestät des Kaisers. Grosse Landschaften(Radirungen) 20 Stück. Kleine Köpfe 40 Stück. Grosse Köpfe 4 Stück.

Geschenke. Herr Bergrath Winter schenkte der Anstalt eine grosse und schöne Sammlung der verschiedensten Mineralien; Herr Oberbergrath Odernheimer eine Suite von Gesteinen und Conchylien aus dem Pariser Becken. Von Herrn Feodor v. Reibnitz und Rathen wurde der Anstalt ein WerkWorte eines Psychologen zum Geschenke gemacht.

Verordnungen der vorgesetzten Behörden.

Ministerialverfügung. Berlin, 28. October 1871. U. 18691. Gemäss einer Allerhöchsten Ordre vom 5. Mai 1870 wird vom 1. April 1872 ab die Zulassung zur Portepeefähnrichs-Prüfung von der Bei- bringung eines von einem Gymnasium oder einer Realschule erster Ordnung ausgestellten Zeug- nisses der Reife für Prima abhängig sein.

Diejenigen jungen Leute, welche, ohne Schüler eines Gymnasiums oder einer Realschule I. O. zu sein, ein solches Zeugniss erwerben wollen, haben sich an das Königliche Schulkollegium der Provinz zu wenden, wo sie sich aufhalten, und dabei die Zeugnisse, welche sie etwa schon besitzen, sowie die erfor- derliche Auskunft über ihre persönlichen Verhältnisse einzureichen. Sie werden von demselben einem Gym- nasium oder einer Realschule I. O. der Provinz zur Prüfung überwiesen.

Zur Abhaltung der letztern treten an den von dem betreffenden Königlichen Provinzial-Schulkolle- gium zu bestimmenden Terminen der Director der Anstalt und die Lehrer der Ober-Secunda, welche in dieser Classe in den Prüfungsgegenständen unterrichten, als besondere Commission zusammen.

Es wird eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgehalten. Zu der erstern gehört bei den Gymnasien: ein deutscher Aufsatz, ein lateinisches und ein französisches Exercitium und eine mathema- tische Arbeit; mündlich wird im Lateinischen und Griechischen, in der Geschichte und Geographie, in der Mathematik und den Elementen der Physik geprüft. Bei den Realschulen I. O. besteht die schrift- liche Prüfung in einem deutschen Aufsatz, einem französischen und englischem Exercitium und einer ma- thematischen Arbeit; mündlich wird bei denselben in der lateinischen, französischen und englischen Sprache in der Geschichte und Geographie, in der Mathematik und den Naturwissenschaften geprüft.

Das Mass der Anforderungen ist das für die Versetzung nach Prima vorgeschriebene. Rücksicht auf den gewählten Lebensberuf darf dabei nicht genommen werden.

Die eigenen Schüler der Gymnasien und Realschulen I. O. werden einer Prüfung nur so weit unter- zogen als es an den einzelnen Anstalten zum Zweck der Versetzung nach Prima herkömmlich ist.

Für die Ausfertigung der Zeugnisse gelten im Allgemeinen die für die Maturitätszeugnisse bestehenden Vorschriften. Die Ueberschrift derselben ist:

Gymnasium(Realschule I. O.) zu... Zeugniss der Reife für Prima.