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und zum Forſtverwaltungsdienſt), Zulaſſung zum reitenden Feldjägercorps und als Poſteleve, Dispenſation vom Portepeefähnrich⸗Examen.
3) Abgangs⸗Zeugniß von I gymn. und real. 1.— 2. Ordn.: Aufnahme in die Königl. Gewerbe⸗ Akademie zu Berlin.
4) Zeugniß aus I gymn. und real. oder Abgangs⸗Zeugn. von I real. 2. Ordn.: Zulaſſung zur Verwaltung der indirecten Steuern, und als Civilaſpirant für den Marine⸗Intendanturdienſt.
5) Zeugniß aus l gymn. und real. 1.— 2. Ordn.: Aufnahme in eine Provinzial⸗Gewerbeſchule.
6) Zeugniß aus I gymn. und real. 1. Ordn.: Zulaſſung als Civilaſpirant für den Militär⸗ Intendanturdienſt.
7) Zeugniß für I gymn. und real. 1. Ordn., Abgangs⸗Zeugn. von I real. 2. Ordn.: Zulaſſung zur Markſcheider⸗ und zur Feldmeſſerprüfung, zum Civil⸗Supernumerariat bei den Provinzial⸗Verwal⸗ tungsbehörden, als Civilaſpirant für den militairiſchen Magazindienſt bei den Proviantämtern.
8) Zeugniß für I gymn. und real. 1.—2. Ordn.: Zulaſſung zum Juſtiz⸗Subalterndienſt.
9) Zeugniß für I gymn. und real. 1. Ordn.: Zulaſſung zum Fähnrichsexamen.
10) Zeugniß aus Il gymn. und real. 1. Ordn., I real. 2. Ordn.: Annahme als Apothekerlehrling, als Civileleve auf der Königl. Thierarzneiſchule zu Berlin, als Poſtexpedientenanwärter. 11) Zeugniß aus Il gymn. und real. 1. Ordn.: Zulaſſung als Seecadett(Eintritt in die Kriegsmarine mit Ausſicht auf Beförderung zum Offtzier).
12) Zeugniß für Il gymn. und real. 1. Ordn., aus II real. 2. Ordn.: Aufnahme in die obere Abtheilung der Königl. Gärtner⸗Lehranſtalt zu Potsdam.
13) Zeugniß für II gymn. und real. 1.—2. Ordn.: Annahme als Poſtexpedititions⸗Gehülfe, Aufnahme in die Militair⸗Roßarztſchule zu Berlin.
D. Lehrapparat.
Erſt im Jahre 1845 wurde an der Schule eine Lehrer⸗ und eine Schüler⸗Bibliothek ge⸗ gründet, wozu anfänglich Lehrer und Schüler Beiträge zahlten. Im Jahre 1852 wurden die Schüler von der Beitragspflicht entbunden, dagegen wird ſeit 1861 jeder eintretende Schüler mit einem Thaler Inſcriptions⸗ gebühren zum Beſten der Bibliothek herangezogen; die Beiträge der Lehrer haben ſeit 1858 aufgehört. Seit 1864 zahlt die Schulkaſſe, unbeſchadet der Verwendung der Inſcriptionsgebühren, zur Unterhaltung und Ver⸗ vollſtändigung der Bibliothek, jährlich 44 Thlr. Eine außerordentliche Zuwendung von 510 Thlrn., welche Seitens des Staates im Jahre 1866 bewilligt worden iſt, wird demnächſt Verwendung finden. Zu Oſtern 1868 zählte die Lehrerbibliothek 355, die Schülerbibliothek 585 Bände.
Mit größerer Munificenz wurde Seitens der Behörden der naturwiſſenſchaftliche Apparat immer bedacht; das phyſikaliſche Cabinet enthält zahlreiche und vorzügliche Inſtrumente. Im Jahre 1860 ſchenkte ein ehemaliger Schüler, der norddeutſche General⸗Conſul Gumpert in Bombay, der Anſtalt eine Sammlung ſchöner oſtindiſcher Conchylien. Welch ſchöner Lohn für die Erzieher, das treue und dankbare Angedenken der Erzogenen!
Im abgelaufenen Schuljahre wurden die einzelnen Sammlungen folgendermaßen vermehrt:
a) Lehrerbibliothek. Häußer, Geſchichte des Zeitalters der Reformation; Hahn, Geſchichte des
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