Aufsatz 
Die erste Abiturienten-Prüfung / Chr. Hempfing
Entstehung
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VI.

meter. 11)*Eigenthümliches Verhalten des Wassers zur Wärme und Wichtigkeit dieser Eigenschaft für den Haushalt der Natur. 18) Die Dampfmaschine. 19) Hygrometer und Psy- chrometer. 20) Uebereinstimmung der Gesetze des Lichts mit denen der Wärme. 21) Nebel, Wolken, Thau, Reif. 22) OQuellen der Wärme. 23) Temperaturverhältnisse der Erde. 24) Nen- nung berühmter Physiker nebst den von ihnen gemachten Entdeckungen oder aufgestellten Gesetze.

Chemische Aufgaben. 1) Aufgabe der Chemie und die verschiedenen Disciplinen dieser Wis- senschaft. 2) Was versteht man unter Element, Molecül, Atom, Säure, Basis, Salz. 3)*Ver- gleichung des Sauerstoffs, Wasserstoffs und Stickstoffs, nebst Angabe ihrer Darstellungsweisen. 4) Die technisch wichtigen Säuren des Schwefels. 5)*Darstellung und Eigenschaften des Phosphors. 6) Das Kochsalz. 7) Das Schiesspulver. 8) In wiefern sind Cyan und Ammonium für die chemische Theorie wichtige Verbindungen? 9) Die Gasbereitung. 10)*Die chemischen Vorgänge beim Photographiren. 11) Berechnung, wie viel Wasser im krystallisirten Eisen vitriol ist. 12) Die Reagentien.

Nach vom Fachlehrer vorgenommener Correctur und Ertheilung der Noten wurden sämmt- liche Arbeiten nebst dem Prüfungsprotokolle an das Provinzial-Schulkollegium eingesandt.

Zufolge der Verfügung vom 22. Febr., erhalten am 27. Febr., war die schriftliche Prüfung so anzuordnen gewesen, dass bis zum 15. März die Arbeiten eingeschickt sein mussten.

Die Prüfung wurde vom 3. bis S. März abgehalten und am 13. desselben M. wurden die Arbeiten abgesandt.

Am 25. März gelangten dieselben wieder zurück, und durch eine begleitende Verfügung wurde die mündliche Prüfung auf den 28. März bestimmt.

B. Mündliche Prüfung*).

Den Vorsitz bei der mündlichen Prüfung führte der Königliche Commissarius, Herr Reg.- und Schul-Rath Kretschel. Als Commissarius des Curatoriums war Herr Pfr. Schmidt bestellt worden; auch die anderen Mitglieder des Curatoriums waren zur Prüfung eingeladen, dessen Vorsitzender, Herr Oberbürgermeister Rudolph, derselben beiwohnte.

Zur Prüfungs-Commission gehören ferner alle Lehrer, welche in den beiden oberen Classen wissenschaftlichen Unterricht ertheilen. Dieselben haben bei der Prüfung stets anwesend zu sein und von ihnen wird ein genaues Protokoll über dieselbe geführt.

Bestimmung: Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf die Religionslehre, das Ueber- setzen aus dem Lateinischen, Französischen und Englischen, die Geschichte und Geographie, die Naturkunde und die Mathematik. Auch kann der Königl. Commissarius die Abiturienten nach ihrer deutschen Lectüre fragen.

Am 28. März ward die Prüfung von dem Herrn Vorsitzenden eröffnet und mit Re- ligionslehre nach einem gesprochenen Gebet begonnen. Aus dem Protokoll ergiebt sich, dass dieselbe in diesem Gegenstande in folgender Weise geführt wurde.

Jeder Abiturient erhielt in der Regel einige Fragen aus der Glaubenslehre, aus der Bibelkunde, sowie aus der Geschichte des Reiches Gottes und hatte schliesslich ein Kirchen- lied herzusagen. Nach diesen verschiedenen Gesichtspunkten geordnet, hatten sich die Abi- turienten unter anderen über folgende Fragen auszusprechen: Was ist der seligmachende Glaube? Wie heisst der I., 2. und 3. Glaubensartikel nebst Luthers Erklärung? Können wir durch die Werke selig werden? Von der Rechtfertigung des Sünders. Ueber die Aemter des Heilandes, insbesondere das hohepriesterliche Amt. Gott können wir aus der Natur nicht voll- ständig erkennen, insbesondere nicht in seiner erlösenden Liebe. Von der Offenbarung Gottes durch die Propheten, insbes. Samuel. Gottes Allweisheit und Allwissenheit. Die Gesetzgebung. Eintheilung des Gesetzes. Das erste Gebot nebst Luthers Erklärung. Arten der Uebertretung desselben. Wozu sind die 10 Gebote Gottes nütze?

Zeit der Abfassung, Inhalt und Verfasser der 5 Bücher Mosis; Luthers Bibelübersetzung; die Bergpredigt; die Briefe Pauli; Eintheilung und Inhalt des Römerbriefes. Wo steht das Gleichniss vom verlorenen Sohn?

*) Bei der Ausdehnung der mündlichen Prüfung ist die Anzahl der Abiturienten(9) zu berücksichtigen.