Aufsatz 
Die erste Abiturienten-Prüfung / Chr. Hempfing
Entstehung
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Oeffentliche Prüfung der höheren Bürgerschule.

Dienstag, den 8. April, vormittags 9 Uhr. Eröffnung der Prüfung. Choral: In allen meinen Thaten. Gebet. Quarta: Religion bis 9 ½ Uhr Pfarrer Woly. Rechnen bis 10 Uhr Dr. Hempfing. Tertia: Lateinisch bis 10 ½ Uhr Reallehrer Schdfer. Französisch bis 11 Uhr Reallehrer Keller. Secunda: Mathematik bis 11 ½ Uhr Reallehrer Hunrath. Geschichte bis 12 Uhr Reallehrer Dute.

Nachmittags 2 Uhr.

Sexta: Lateinisch bis 2 hl Uhr Reallehrer Leimbach. Rechnen bis 3 Uhr Reallehrer Hunrath.

Quinta: Lateinisch bis 3 ½I Uhr Reallehrer Schafer. Geographie bis 4 Uhr Reallehrer Leimbach.

Vortrag einiger deutscher, französischer, englischer und lateinischer Gedichte beim Wechsel der Lehrgegenstände.

Schlussworte der Prüfung von dem Rector.

Gesang. Choral: Lobe den Herrn etc.; darauf einige Lieder.

Bekanntmachung der Versetzung und Einhändigung der Zeugnisse.

Während der Prüfung sind die schriftlichen Arbeiten und Zeichnungen der Schüler zur Einsicht ausgelegt.

Der Unterricht des neuen Schuljahres beginnt Donnerstag, den 24. April. Anmeldungen neuzugehender Schüler, welche ein Zeugniss ihres letzten Lehrers vorzulegen haben, werden während der Ferien in den Vormittagsstunden von 10 bis 12 Uhr von dem Unterzeichneten entgegengenommen.

Die Prüfung der angemeldeten Schüler findet Mittwoch, den 23. April, von 8 Uhr morgens an in dem Locale der höheren Bürgerschule statt.

Der Eintritt in die Sexta erfolgt nicht vor dem vollendeten neunten Lebensjahre. Die zur Aufnahme in die Classe erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten sind: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; Kenntniss der Redetheile; eine leserliche und reine Handschrift; Fertigkeit, Dictirtes ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den vier Grundrechnungsarten mit gleichbenannten Zahlen. In der Religion wird Bekanntschaft mit den Geschichten des Alten und Neuen Testaments, sowie(bei den evangelischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen gefordert.

Schüler, welche in die Quinta aufgenommen zu werden wünschen, müssen schon Kenntnisse im Lateinischen besitzen(siehe den Lehrplan S. 10). Wenn daher auswärtige Eltern beabsich- tigen, dass ihre Söhne erst später als mit dem zehnten Lebensjahre in die hiesige Realschule und zwar in eine höhere als die letzte Classe eintreten sollen, so müssen sie dafür Sorge tragen dass sich ihre Söhne einige Vorkenntnisse in der lateinischen Sprache schon vor dem Eintritt in die Anstalt aneignen.

Denjenigen Eltern, welche Einrichtung und Plan der höheren Bürgerschule näher kennen lernen wollen, wird von dem Unterzeichneten die Schulordnung und der Lehrplan auf Verlangen gratis verabfolgt.

Der Rector der höheren Bürgerschule: Dr. Hempfing.