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II. Verfügungen der vorgeſetzten Behörden. 1. Eine Verfügung Königl. Provinzial⸗Schul⸗ des Arztes und etwaige Arzneikoſten von Ankunft
kollegiums vom 14. Februar 1885 S. 609 be⸗ ſtimmt, daß die geſamten Erholungspauſen zwiſchen den vier Morgen⸗und den zwei Nachmittagsſtunden 45 Minuten betragen ſollen.
2. Durch Verfügung Kgl. Prov.⸗Schulkolleg. vom 8. April 1885 S. 1556 wurde Herr Dr. Brockmeier zur Ableiſtung des pädagogiſchen Probejahres unſerer Anſtalt überwieſen.
3. Ebenſo wurde durch Verfügung Kgl. Prov.⸗Schulkolleg. vom 29. April 1885 S. 1978 Herr Fladung der Anſtalt uberwieſen.
4. Eine Zirkular⸗Verfügung vom 16. Juli 1883 G. I. Nr. 2132, bezw. vom Kgl. Prov.⸗Schul⸗ kolleg. vom 22. Juli v. J. S. 3607 betrifft das Hospiz für Geiſtliche, Lehrer und Beamten im
loſter Loccum auf der Nordſeeinſel Langeoog, ſowie auch das Ferienhospiz für Schüler höherer Lehranſtalten im Alter von 12 bis 16 Jahren, welches für dieſe errichtet worden iſt, um durch den Aufenthalt an der See und See⸗ bäder ihre Geſundheit zu kräftigen. Die Penſion beträgt für vier Wochen„100 Mark“ und be⸗ gleicht die Koſten für Wohnung, Bedienung, volle Beköſtigung, Bäder, Honorar des Inſpektors,
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Am 14. April— heute vor einem Jahre— begann das nunmehr vollendete Schuljahr; daſſelbe hat ſomit ein volles Jahr gedauert. Es wurde in herkömmlicher Weiſe am genannten Tage v. J. in gemeinſamer Verſammlung und Hora der Lehrer und Schüler der Anſtalt von dem Unterzeichneten eröffnet. Dieſem Schulaktus wohnten auch die 38 neu eintretenden Schüler bei, welche am 13. April v. J. die Aufnahme⸗ Prüfung beſtanden hatten. Ihrer Aufnahme als Schüler ging eine Anſprache, die vorgeſchriebene Verleſung der Schülergeſetze und das Handge⸗ löbnis der Schüler, dieſe treu zu befolgen, vor⸗ aus. Den hierbei anweſenden, in den neuen Kurſus übergehenden älteren Schülern wurde gleichfalls zur genauen Beachtung der zur Aufrecht⸗ haltung von Orduung und guter Sitte in und außer der Schule, ſowie zur Förderung von Fleiß und Aufmerkſamkeit der Schüler gegebenen Be⸗ ſtimmungen. ermahnt und ihre Befolgung ernſtlich zur Pflicht gemacht.
Am 20. November v. J. beehrte Herr Pro⸗ vinzial⸗Schulrat Kannegießer die Anſtalt mit ſeinem Beſuche, wenn auch nur für einige Stunden.
auf der Inſel an bis zur Abreiſe. Wünſchenswert würde eine Ermäßigung der Eiſenbahnfahrt ſein.
5. Eine Zirkular⸗Verfügung vom 30. Juli 1885 U. II. 1860 beſtimmt, daß eine begonnene und dann aufgegebene Reife⸗Prüfung einer nicht beſtandenen gleich zu achten iſt.
6. Verfügung Kgl. Prov.⸗Schukolleg. vom 8. Dezember 1885 S. 5545, verordnet, daß das gegenwärtige Schuljahr Mittwoch, den 14. April, mittags zu ſchließen iſt, daß das neue Schuljahr Montag, den 3. Mai zu beginnen hat und daß zu Pfingſten der Unterricht nur an den beiden Feſttagen auszuſetzen iſt.
7. Zirkular⸗ Betfüsung Kgl. Unterrichts⸗ Miniſter. vom 23. Nov. 1885 B. Nr. 635, bezw. Kgl. Prov.⸗Schulkolleg. vom 14. Dezember 1885 S. 5454 den Schulaktus zur Feier des 25 jährigen Regierungs⸗Jubiläums Sr. Majeſtät des Kaiſers betreffend.
8. Zirkular⸗Verfügung Kgl. U.⸗M. vom 17. Auguſt 1885 G. III. Nr. 420 U. IIIa,, bezw. Verfügung Kgl. Prov.⸗Schulkolleg. vom 29. Auguſt 1885 S. 4155, nach welcher wegen der Volks⸗ zählung der Unterricht am 1. Dezember ausfällt.
Chronik der Schule.
Am ſogen. Sedantage, dem 2. September, fand ein Schulaktus zur Nationalfeier in nunmehr herkömmlich gewordener Weiſe in der feſtlich geſchmückten Aula mit Geſang und Dekla⸗ mation patriotiſcher Lieder und Gedichte, ſowie mit einem Redeakt ſtatt. Es ſprach Herr Dr. Schäfer „über die Hohenzollern als Burggrafen von Nürnberg.“ Am Nachmittag machte das Sänger⸗ chor in Begleitung der Herren Leimbach, Schäfer, Hölzerkopf, Haaſe und des Unterzeichneten einen Spaziergang nach Niederweimar. Der Vortrag heiterer Geſänge trug weſentlich zur Erhöhung des Vergnügens bei.
Am 31. Qktober v. J. wurde eine Schulfeier zum Andenken an das Reformationsfeſt abgehalten.
In Gemäßheit der Verfügung Königlichen Miniſteriums der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Augelegenheiten(ſ. oben) wurde am 7. Januar d. J. zur Feier des 25 jährigen Regierungsantritts Sr. Majeſtät des Kaiſers und Königs ein Schulaktus abge⸗ halten, bei welchem der Unterzeichnete in ſeiner Rede der Segnungen gedachte, welche das preußiſche bezw. das deutſche Volk der ebenſo kräftigen als


