XXXI
unbequem zu sein. Denn der menschliche Wille, welcher Kraft seiner Freiheit selbst gegen die evidente Vernunfteinsicht handeln kann, indem er entweder dieselbe ignoriert, oder trotz der theoretischen Erkenntnis das von ihm allein abhängige praktische Urteil fällt, es sei besser, anders zu handeln, weil es ihm so gefällt: dieser Wille wird in dem unbewiesenen praktischen Postulat kaum auch nur eine schwache Schutzwehr finden gegen die böse Begierlichkeit, gegen das nitimur in vetitum. Ist der Mensch nicht durch sichere Vernunfteinsicht überzeugt, dass über ihm walte Gott, der ewige Schöpfer, Gesetzgeber und Richter, so wird er„absolut autonom“ sein wollen, d. h. er wird thun, was ihm gefällt.


