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II. Chronik der höheren Gewerbſchule für das Schuljahr 1850— 1851.
Der durch Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums des Innern vom 15. Juli 1850 mit dem Unterrichte in der Materialien⸗ und Conſtruktionslehre ſowie im Hochbau an der höheren Gewerbſchule beauftragte Architekt Ernſt Koch wurde den 19. Oktober 1850 ein Opfer der Cholera.
Durch Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums des Innern vom 25. November 1850 wurde der Profeſſor Brauer von dem den Schülern der höheren Gewerbſchule abgeſondert von den Akademikern ertheilten Zeichnen⸗Unterrichte entbunden.
Durch Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums des Innern vom 9. December 1850 wird die nachgeſuchte Genehmigung zur Beauftragung des Ingenieur⸗Aſſiſtenten Wilhelm Koch für den Unterricht im Hochbau u. ſ. f. in der höheren Gewerb⸗ ſchule bis auf weitere Verfügung ertheilt.
Den 28. December 1850 ſuchte der Director Dr. Philippi um Entlaſſung aus dem Kurheſſiſchen Staatsdienſte nach.
Durch Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums des Innern vom 2. Januar 1851 wurde der Lehrer der höheren Gewerb⸗ ſchule, Dr. Burhenne, mit der Leitung der Directorial⸗ geſchäfte beauftragt.
Durch Allerhöchſtes Reſcript vom 3. Januar 1851 wird dem Director der höheren Gewerbſchule, Dr. Rud. Aman⸗ dus Philippi, der allerunterthänigſt erbetene Abſchied be⸗ willigt.—
Durch Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums des Innern vom 4. Februar 1851 wird die Beauftragung des Architekten Koch zurückgezogen.
Durch Beſchluß Kurfürſtlichen Miniſteriums des Innern vom 4. Februar 1851 iſt der Architekt Gottlob Ungewit⸗ ter aus Wannfried mit der Ertheilung des Unterrichts in den Bauwiſſenſchaften zu beauftragen.


