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zu Michaelis 1850 beſondere Partialſchulen für Architekten, Bergleute, Geometer, Oekonomen, Gärtner, Forſtleute u. ſ. f.
ſchulen an.(Dieſe ſind aber in ihren oberen Klaſſen ſchwach beſucht und der bei weitem größere Theil der Schüler tritt aus denſelben unmittelbar ins Leben. Woher erhält alſo die höhere Gewerbſchule ihre Schüler?) Sie hat den letzteren gegenüber den Charakter einer Realuniverſität, einer techniſchen Hochſchule(auf einer tech⸗ niſchen Hochſchule ſind die techniſchen Fächer voll⸗ ſtändig zu lehren), zu deren Bezug die, von den Lehrer⸗ Collegien jener Realſchulen ertheilten Zeugniſſe der Reife befähigen.
§. 2.
Der Zweck der höheren Gewerbſchule iſt, den auf den Real⸗ ſchulen angebahnten Bildungsgang zu Ende zu führen(der Zweck iſt, den Blick der Jünglinge zu üben und zu ſchärfen, um ſie dadurch in den Stand zu ſetzen, einſtens im praktiſchen Leben in den verſchiedenſten Verhältniſſen, in die ſie kommen können, immer das Richtigſte und Zweckmäßigſte herausfinden zu können), die theoretiſche Ausbildung der Geometer, Kaufleute, Oekonomen, Poſtbeamten, Architekten, Bergleute, Forſtmänner, Chemiker, Maſchiniſten und andere ſogenannte Techniker ſo weit zu vollenden, daß die ſämmt⸗ lichen zum Eintritt in einen praktiſchen Wirkungskreis etwaigen wiſſenſchaftlichen Kenntniſſe erworben werden können, daneben jedoch zugleich die allgemeine Bildung und Entwickelung des Geiſtes weiter zu fördern.(Die allgemeine Bildung weiter zu fördern iſt für eine Schule der Art nicht möglich.)
§. 3.
Dieſer Zweck wird dadurch zu erreichen geſucht, daß für die wiſſenſchaftliche Ausbildung in je einem Fach ein beſtimmter Studien⸗Curſus mit einjährigem Lehrplane durch zwei oder mehrere Jahre hindurch feſtgeſetzt iſt, in dem ſtufenweiſe dem Schüler die für ſein Fach nöthigen Disciplinen vorgeführt werden.(Dieſes führt zur Einſeitigkeit in der Technik.) Der zur För⸗ derung der allgemeinen Bildung beſtimmte Unterricht iſt für alle Schüler der verſchiedenen Fächer gemeinſam.(Dieſes giebt eine allgemeine Bildung aber keine allgemeine tech⸗ niſche Bildung.) Erwachſene, bereits in einem Berufe beſchäf⸗ tigte Perſonen, können ſich die von ihnen freigewählte Theilnahme an jedem Unterrichtsgegenſtande erwirken.


