Aufsatz 
Das Verhältnis von Goethes "Romeo und Julia" zu Shakespeares gleichnamiger Tragödie / von G. R. Hauschild
Entstehung
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Die Eltern werden ferner gebeten, schriftliche Mitteilungen, die ihnen von seiten der Schule zugehen, mit einer Empfangsbestätigung dem Direktor zurückzusenden.

Eine Mahnung und Bitte, die Herr Geheimrat Reinhardt im Programm des damaligen städtischen Gym- nasiums von 1892, Seite 42, ausgesprochen hat, möchte ich hierdurch wiederholen:

Vor den großen Sommerferien gelangt alljährlich eine große Anzahl von Gesuchen an uns um Befreiung von einem oder mehreren Tagen vor dem Schulschluß. Soweit es sich um wirkliche Krankheiten, die von Xrzten bescheinigt werden, oder um dringende Erholungsbedürftigkeit schwächlicher Schüler handelt, wird selbstverständ- lich die Leitung der Schule den Eltern gerne darin entgegenkommen und ihrerseits bereitwillig die Möglichkeit bieten, daß die Knaben zu neuer, frischer Arbeit die nötige Stärkung erhalten. Anders aber steht es mit den Gesuchen, die damit begründet werden: man wolle dem Gedränge auf den Eisenbahnen, das nach Schluß der Schule entstehe, gerne entgehen; man habe eine weitere Reise vor und wünsche deshalb eine Verlängerung der Ferien. Was dem einen recht ist, ist dem anderen billig. Dieselben Gründe könnten so ziemlich von allen Eltern geltend gemacht werden, die überhaupt ihre Söhne mit auf die Ferienreise nehmen. Es liegt nicht in der Macht der Schule, die schulfreie Zeit wirklich zu verlängern. Den bestehenden Gesetzen müssen sich der Direktor und die Lehrer nicht minder als die Schüler fügen. Wir bitten deshalb die verehrten Eltern freundlichst, uns nicht mit Gesuchen in Verlegenheit zu setzen, die wir zu unserem Bedauern abzuschlagen gezwungen sind.

Ich weise endlich darauf hin, daß die Anstalt eine Schulbüchersammlung besitzt, aus der einzelne bedürftige Schüler die im Unterricht gebrauchten Bücher leihweise ganz oder zum Teil erhalten können. Herr

Oberlehrer Dr. Hahn verwaltet diese Sammlung. Gesuche um Bewilligung solcher Bücher sind an den Direktor zu richten.

Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anstalt eingeführt:

1. Für den Schreibunterricht: No. 4 der Normalhefte(VD; No. 5(V); zu 10 Pfg.

2. Für die Ubersetzungen und Diktate: No. 4 der Normalhefte(VD; No. 6((V); zu 10 Pfg.

3. Für die Aufsätze: Hefte größeren Formats zu 18 Pfg.

4. Für den Anfangsunterricht des Griechischen in Untersekunda: besonders liniierte Hefte zu 15 Pfg.,

bis jetzt nur erhältlich in dem Papiergeschäft von Kälberer, Hohenzollernstr. 15.

5. Für Mathematik: No. 9 und No. 11 der Normalhefte zu 10 Pfg.

Außerdem Präparationshefte(10 Pfg.) und Diarien(20 Pfg.).

Es dürfen nur solche Hefte benutzt werden, die mit Bindfaden, nicht mit Draht geheftet sind.

Den verehrten Eltern unserer Schüler empfehlen wir für die bevorstehende Impfung die Einrichtung, die das Königliche Polizei-Präsidium getroffen hat. Die Schüler des Gymnasiums werden in unserer Anstalt nur in Gemeinschaft mit ihren Kameraden und nur durch animalische Lymphe geimpft.

Für den Konfirmanden-Unterricht werden Montag und Donuerstag Nachmittag in den Klassen U II und O III von obligatorischem Unterricht freigehalten.

Die Ferienordnung für das kommende Schuljahr 1907/1908 ist festgesetzt wie folgt: 1. Osterferien vom 24. März bis 7. April. Der 8. April ist wegen der Aufnahmeprüfung für die Schüler frei. Der Unterricht beginnt fürs erste um 8 Uhr. 2. Pfingstferien vom 18. bis 22. Mai einschließlich 3. Sommerferien vom 6. Juli bis 5. August einschließlich. 4. Herbstferien vom 29. September bis 13. Oktober. Der 14. Oktober ist wegen der Aufnahmeprüfung für die Schüler frei. 5. Weihnachtsferien vom 24. Dezember 1907 bis 6. Januar 1908 ein- schließlich. 6. Osterferien vom 12. bis 27. April 1908 einschließlich.

Vor den Pfingst- und den Sommerferien wird nach Verfügung des Kgl. Provinzial-Schulkollegiums, nunmehr schon am Freitag geschlossen, so daß der Samstag ganz schulfrei ist; am Freitag selbst aber ist der Unterricht bis zur letzten Nachmittagsstunde einschließlich unverkürzt zu erteilen.