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Daß auch Goethe sein Gutes genommen hat, wo er es fand, das zeigt das aus E herübergenommene„Vorzug“, welches er von courtship auf honourable state übernimmt, während er das aus S entlehnte ‚Ansehn’ von hon. st. auf validity überträgt. Denn dafür„Würdigkeit“ zu nehmen, welches S für v. dem„angesehenere Würde“ von E entlehnte, verbot ihm wieder die Geltung dieses Wortes als Bezeichnung einer persönlichen Eigenschaft.
In Sh I, 5, 574 f. fragt Romeo: What Ladies that ichich doth enrich the hand Of gonder M 574f. Knight? S übersetzt:„Wer ist das Fräulein, welche dort den Ritter mit ihrer Hand beehrt?“* Dieses Verbum konnte G da nicht genügen, wo R. noch als über das Fräulein und über das, was sie in dem Augenblicke tat, redend eingeführt wird; es würde passen, wenn Romeo, schon selbst zu dem Fräulein sich wendend, an sie die Bitte um Gewährung eines Tanzes richtete. Die E drücken dieselbe Frage ganz prosaisch und dem tatsächlichen Vorkommnis entsprechend aus:„Wer ist das Fräulein, das dort jenem Ritter die Hand gibt?“ Das konnte Goethen erst recht nicht genügen: er vergleicht Sh und findet, daß enrich dem Uberschwang der Gefühle, in die den Jüngling das erste Sehen dieses Fräuleins versetzt hat, vollständig entspricht. E hatte schon etwas ähnliches gefühlt und doth enrich durch„beglückt“ übersetzt. Aber das hätte insofern doppelsinnig oder auch einseitig aufgefaßt werden können, als man nach neuerem Gebrauch daraus schon auf eine im Gange befindliche Verlobung hätte schließen können. Darum setzt G, weil er weiß, daß die Menschen ,reich sein’ für glücklich, ja für Selig sein' halten, auch das reich machen“ unsres Textes mit ‚selig machen“ gleich und übersetzt:„Wer ist das Fräulein, welche dort den Ritter Mit ihrer Hand beseligt?“ Diese Ubersetzung ist bei ihm um so passender, als er Romeon diese Frage nicht, wie es bei Sh(und S) der Fall ist, an einen Bedienten, sondern an seinen Freund Benvolio richten läßt.— Sh III, 2, 1626 f. Was ever booke containing such vile matter So fairelg hound? über- M 1626 f. setzt S:„War je ein Buch, so arger Dinge voll, so schön gebunden?“ Diese, wenn auch ziemlich wörtliche Ubersetzung ist zweideutig(arge? Dinge!) und unklar(voll!); sie bringt außerdem containing nicht zur Geltung und fällt so ziemlich aus dem Bilde(Buch!) heraus. Auch die beiden E konnten noch nicht genügen, wenn sie übersetzten:„War je ein Buch pon so schändlichem Inhalte so schön gebunden?“ Denn für das Verbrechen Romeos, was die Ermordung Tybalts, wenn auch im Zweikampf geschehen, doch immer war, wäre ‚schändlich:“ eine zu schwache Bezeichnung gewesen; darum übersetzt G:„War je ein Buch von so ver- rpuchtem Inhalt So schön gebunden?“— Was der alte Capulet zu Tybalt von Paris sagt, veranlaßte G gleichfalls zur Vergleichung anderer bersetzungen bezw. des Urtextes; denn S übersetzte Sh I, 5, 602 a rertuous and awelgovernd gouth durch„einen sitl'gen tugendsamen M 602. Jüngling“. W und Ei gaben: tugendhaften, wohlgesitteten, also mit Beibehaltung der Reihenfolge der Adjektive und mit Anschluß an den Grundtext; aber die UÜbersetzung ihres zwelgovernd' durch ewohlgesittet läßt eine tautologische Fassung mit tugendhaft’ zu. G muß auf jeden Fall so empfunden haben; darum ging er auch hier auf Sh zurück und übersetzte, die umgekehrte Reihenfolge in S beibehaltend:"cohlerzognen tugendsamen J., hiermit die Bedeutung von ‚wel- governd' ausdrückend, welche dessen französische Obersetzung(bien élevé) auch hat.— Sh III, 2,
1569 ff. sagt Julia, in bangem Zweifel, ob Romeo kommt, und voll Sehnsucht, daß er kommt: M 1569 fl. s0 tedious is this daxy*, As is the night before some festivall, To an impatient child that hath neu robes And may not weare them.
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