1898, 1898, 1898,
1898,
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1898,
1898,
1898, 1898,
1898,
1899,
1899,
II. Verfügungen der Behörden.
a) Verfügungen des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums.
7. Mai. Die Einführung des Übungsbuches zum Übersetzen aus dem Deutschen ins Lateinische von Prof. Dr. Wulff wird genehmigt.
12. August. 5 Exemplare des Werkes von W. Büxenstein„Unser Kaiser“ werden übersandt zur Ver- teilung als Prämien an fleißige und befähigte Schüler.
15. Oktober. Eine Anweisung zur Verhütung der Übertragung ansteckender Augenkrankheiten wird mitgeteilt.
24. November. Ein Ministerial-Erlaß vom 26. Oktober wird mitgeteilt: Junge Leute, die sich dem Maschinenbaufache widmen und später in den Staatsdienst eintreten wollen, haben vor Be- ginn des Studiums ein Jahr und, wenn sie zu Ostern von der Schule abgehen, zunächst ein halbes Jahr als Eleven unter der Aufsicht und Leitung des Präsidenten einer königlichen Eisenbahn-Direktion durch- zumachen. Im letzteren Falle hat die Ergänzung vor der ersten Hauptprüfung zu erfolgen und kann auch während der Sommerferien der Studienjahre stattfinden.— Der Direktor hat zu jedem Prüfungs- termine den in Betracht kommenden Schülern die genaueren Bestimmungen der„Vorschriften über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst im Baufache“ vom 15. April 1895 mitzuteilen.
24. Dezember. Es wird genehmigt, daß von Ostern 1899 ab die Michaelis-Unterprima und die Michaelis- Oberprima zu einer Michaelis-Gesamtprima vereinigt werden.
24. Dezember. Die Einführung der griechischen Formen- und Satzlehre von Reinhardt und Roemer wird genehmigt.
b) Verfügungen des Kuratoriums.
24. März. Der Oberlehrer am Königlichen Gymnasium in Duisburg, Herr Dr. Franz Wünnenberg, ist durch Magistratsbeschluß vom 4. März, bestätigt durch Verfügung des Königlichen Provinzial- Schulkollegiums vom 19. März, als Oberlehrer an das Goethe-Gymnasium berufen.
20. April. Herr Oberlehrer Dr. Oskar Winneberger ist vom 1. April ab in die I. Gehaltsklasse eingewiesen.
27. April. Herr Stadtrat Hengsberger ist vom Magistrat zum Mitgliede des Kuratoriums ernannt. 11. Juli. Die neue Gehaltsordnung vom 3. Dezember 1897 wird mitgeteilt und die Einweisungen werden vollzogen.
9. November. Durch Magistratsbeschluß vom 4. November ist die Schaffung zweier neuer Oberlehrer- stellen II. Gehaltsklasse am Goethe-Gymnasium vom 1. April 1899 ab erfolgt.
18. Januar. Der wissenschaftliche Hilfslehrer Herr Dr. Eduard Prigge wird vom 1. April ab zum Oberlehrer am Goethe-Gymnasium ernannt. Beschluß des Magistrats vom 27. Dezember, bestätigt vom Königl. Provinzial-Schulkollegium durch Verfügung vom 10. Januar.
1. Februar. Für die weitere am Goethe-Gymnasium zu besetzende Oberlehrerstelle ist der Oberlehrer an der Adlerflychtschule Herr Heinrich Weiß vom 1. April 1900 ab in Aussicht genommen.


