Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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Wenn nun diese Zahlenangaben trotz ihrer Unbestimmt- heit insofern recht dienlich sein können, als sie doch bestimmte Vorstellungen auslösen, so ist es doch viel wichtiger eine Wertung des aus so vielen und verschiedenartigen Stücken und Stückchen sich zusammensetzenden Territorialbestandes der Landgrafschaft zu geben. Weit auseinandergerissen, getrennt und gespalten erstreckten sich die Gebiete in einer übergrossen Längenausdehnung von Süd nach Nord durch Süd- und Mitteldeutschland die süd- lichsten Stücke waren die Orte bei Strassburg, Willstädt rechts des Rheins, Wolfsheim links des Rheins, der nördlichste Alsfeld mit Umgebung und das Hinterland mit Vöhl und Itter; Hessen Darmstadt hatte Interessen zu wahren im Wasgau wie im Oden- wald und Vogelsberg, am Ober- und Mittelrhein, wie an Main, Lahn und Fulda. Entsprechend der übergrossen Zahl an Nach- barn konnte der Landgraf bei Wahrung dieser Interessen in Wider- streit geraten mit den zahlreichen Mitgliedern der Reichsritterschaft, mit Grafen, Geistlichen und weltlichen Fürsten. Die mit der Ver- waltung so zerstreut liegenden Gebiete zu lösenden Fragen standen oft nicht im Einklang mit den eben durch jene Streulage verur- sachten Kosten.

Zusammenhängende Komplexe bildeten eigentlich nur die Obergrafschaft, deren Grenzgestaltung gegen das vorhergehende Jahrhundert sich wesentlich gebessert hatte, und das Fürstentum Oberhessen, das nur in seinen Südem ungünstige Grenzen aufwies. Schlimmer stand es in dieser Hinsicht schon mit der Grafschaft Hanau-Lichtenberg; denn abgesehen davon, dass sie vom nächsten althessischen Besitz weit ab lag, getrennt durch Kurpfalz und eine Reihe kleinerer Herrschaftsgebiete, war sie in sich selbst nichts weniger als geschlossen und zerfiel in eine grosse Anzahl von Teilkomplexen. Sicher nicht förderlich war auch die von dem letzten Hanauer Grafen getroffene Betimmung, dass das Ländchen in getrennter Verwaltung geführt werden musste, also mit der Landgrafschaft eigentlich nicht verbunden werden konnte. Zudem hatte der Landesherr in der Mehrzahl der dazu gehörigen Amter, die unter französischer Oberhoheit standen, die wichtigsten Hoheitsrechte verloren und war so in Abhängigkeit von Frankreich

eraten.

23 Einen solch unsicheren Besitz zu behaupten, konnte nur in Zeiten höchster Ruhe und unbedingten Friedens gelingen; aufs höchste gefährdet musste die ganze Grafschaft werden durch in Frankreich ausbrechende Unruhen wegen der verfassungsrechtlichen Beziehungen zu diesem Lande. Die durch die französische Revo-

1793. H. Berghaus, Deutschland v. hundert Jahren, Leipzig 59, I, 1, 314 bis 327(Hessen), I, 1, 334 336(Hanau). K. Kretschmer, histor. Geogr. v. Mitteleuropa. München u. Berlin 1904, im Hdb. d. mitrelaſterl. u. neueren Gesch. v. Below u. Meinecke. J. Beimut, Gesch. d. bad. Hanauerlandes unter bes. Berücksichtigung Kehls. Kehl 1910. Berechnung d. Bevölkerung v. H.-D. i. J. 1790, AHG. 8, S. 19 ff.

Bedeutung der Ldgri. Hessen- Darmstadt.