Aufsatz 
Entwicklungsgeschichte Hessen-Darmstadts. 1. Teil. Vom Tode Philipps des Großmütigen bis zur französischen Revolution
Entstehung
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Streit mit Isenburg.

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Bruders ist nicht so harmlos aufzufassen, wie es nach der in Buchs Chronik formulierten Charakteristik scheinen möchte. Sein Rat ist vielleicht für seinen Bruder Ludwig V. oft von entscheidender Bedeutung gewesen. Zu seinen Lieblingsrechnungen gehörtedie Berechnung der aufsteigenden Linie von Ludwigs V. Grösse, die Darmstädter Rektaszension, und gerade die Haft seines Bruders und dessen Erlösung wurde seine grösste Probe, seine Aristie. Friedrich dagegen wurde durch Vertrag vom 6. März 1622 Schloss, Stadt und Amt Homburg v. d. H. zugewiesen; erblich,mit aller Hoch- und Obrigkeit und Nutzniessung, jedoch mit Vorbehalt der vornehmsten Gerechtsame landesfürstlicher Oberhoheit; gerade wegen dieser Bestimmung hat es an Streitigkeiten mit der Haupt- linie in den folgenden Jahrhunderten nicht gefehlt. Friedrich wurde der Ahnherr der Nebenlinie Hessen-Homburg, die durch den Wiener Kongress auf der linken Rheinseite Meisenheim erwarb und Souveränitätsrechte erbielt, aber im Jahre 1866 ausstarb ¹5.

Noch ehe Ludwig V. dieses für die Entwicklung der Land- grafschaft so wichtige Abkommen mit seinen Brüdern geschlossen hatte, war ihm eine ansehnliche Vergrösserung des Landes ge- glückt. Die geordneten Finanzen, die ihm sein Vater hinterlassen hatte, ermöglichten es ihm, von dem kinderlosen Grafen Heinrich v. Isenburg(von der älteren, der Ronneburger Linie) zunächst Langen und Mörfelden, dann auch die übrigen zur Dreieich gehörigen Dörfer Egelsbach, Nauheim, Kelsterbach, Griesheim mit allen dazu gehörigen Rechten für 355 177 Gulden im Jahre 1600 zu erkaufen46. Als Motiv des Verkaufes wird von dem Grafen in dem Kaufhrief die grosse Schuldenlast angegeben, die er von seinen Eltern und seinem Bruder ererbt hatte. Der wahre Grund lag jedoch auf religiösem Gebiet; das beweist die ausdrückliche Bestimmung in dem Kaufbrief, dass der Käufer die Dörfer bei der hergebrachten Lehre, der unveränderten Augs- burgischen Konfession lassen müsse, ebenso die in dem letzten Willen des Verkäufers ausgesprochene Warnung für seine Anver- wandten, nichts an der Religion zu ändern, da er sonst den ganzen Besitz an den Landgrafen Ludwig übertragen werde. Zwar erhob der nächste Agnat Wolfgang Ernst von Isenburg von der Bir-

45 Ueber Friedrich, d. zweiten Bruder Ludwigs s. Rommel, HG. VI, 240; IX, 463 f. Die frühere Geschichte Homburgs, die erste Erwerbung durch Hessen, die einzelnen Dörfer des Amtes bei Hattemer, Territorialgesch. S. 69, Anm. u. 79, ausserdem oben Anm. 35. Die Gesch. d. ersten Landgr. v. Hessen-Homburg ist behandelt bei Rommel IX. 463 ff. Weber-Thudichum, die Landgr. v. H.-H. 1622 1866. 1906. C. v. Herget, d. landgr. Haus H.-H. 1903. W. Hamann, Leben d. Ldgr. Kasimir Wilhelm v. H.-H. 1690 bis 1725. Progr. Ludw. Georgs-Gymn. D. 1907 u. AHG. NF. 397 422. J. G. Hamel, Friedr. II. mit d. silb. Bein, Ldgraf v. H.-H. Berlin 1861. K. Schwartz, Ldgr. Friedrich V. v. H.-H.(1766 1820). 3 Bde. Homb. 1888.

46 Ueber diesen Kauf u. die sich daran anschliessenden Verhandlungen G. Simon, Gesch. d. reichsständ. Hauses Isenburg II., 317. Scriba, HR. St. n. 2323, 2326/2332, 2335, 2339. Die Isenburger Sache wird des besse- ren Verständnisses halber hier gleich ganz durchgeführt.