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Durch ein Ausſchreiben vom 12. Januar wurde die neue Ordnung der Dinge zur allgemeinen Kenntnis gebracht und die Eröffnung des Collegiums auf den 15. Februar angeſetzt. Den Zöglingen der Anſtalt ward ihre Wohnung in dem Schulgebäude angewieſen. Auch für den Unterhalt übernahm der Landgraf gegen entſprechenden Koſtenerſatz die Sorge ¹). Nur die Kleidung hatte ein jeder nach ſeinem Stande und Vermögen ſich ſelbſt zu beſchaf⸗ fen, hierbei ſich aber vor aller unziemlichen Pracht und Uebermaß zu hüten. Die Bibliothek wurde zur Benutzung der Lehrer und Schüler aus dem Schloß in das neue Schulgebäude verlegt ²). Die Aufſicht über die Schule hatte der Oberhofmeiſter(Ephorus) und der Senior der Profeſſoren(Decanus) ³).
In Beziehung auf den Unterricht traf der Landgraf die Be⸗ ſtimmung, daß auf dem Collegium nicht, wie auf einer hohen Schule, hauptſächlich die höheren Fakultäten, Theologie, Jurisprudenz und Mediein getrieben werden ſollten, da zu einem gründlichen Studium derſelben geraumere Zeit nothwendig ſei und man dies auch leichter auf der Univerſität Marburg oder an anderen Orten erlernen könne, ſondern die Ritterſchule ſollte nach ſeiner ausdrücklichen Erklärung „in den Schranken eines wol beſtelten Gymnaſti und alſo im neg⸗ ſten grad und gleichſamb der erſten Staffel einer rechtſchaffenen ho⸗ hen Schuel oder Univerſitet beſtehen“. Um aber diejenigen, welche
Docta probe sedem gaudet habere suam. O patris hoc patriae monumentum fulminis exors Tutela aeternum stet maneatque Dei. ConslLlo(Larens CLarens VIrtVte LyCeVvhl(1618).— Die über dem Eingang des Hörſaals des Collegii Mauritiani früher befindliche Inſchrift(Schminke a. a. O) iſt gegenwärtig nicht mehr vorhanden. ¹) Der Koſtenanſchlag für den Unterhalt der Zöglinge ſowie für den Un⸗ terricht in den Leibesübungen iſt dem Ausſchreiben angehängt. ²) Mon. Sep. II p. 21. ³) Das Siegel der Ritterſchule mit dem Wahlſpruch des Landgrafen: Con- silio virtute iſt abgebildet in dem Yrogramm Casparſons: Von den hohen Schulen. 1783. Fislt


