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der Schule entriſſen*). Nach ihm ſcheint Johann von Boden⸗ hauſen das Vorſteheramt erhalten zu haben ²). Außerdem wird noch Hermann von Rhen als Hofmeiſter der Schule bezeichnet ³). Die Schule trug in dieſer Periode noch keinen öffentlichen Cha⸗ rakter und war nur zur Bildung der fürſtlichen Pagen, der Söhne des Hofadels und der Kapellknaben(Symphoniaci) beſtimmt. Der hohe Genuß nämlich, welchen dem Landgrafen die Muſik gewährte ¹), veranlaßte ihn für die Herrichtung einer Hofkapelle Sorge zu tra⸗ gen, welche zu den ausgezeichnetſten der damaligen Zeit gehörte. Der Sängerchor wurde zum großen Theil aus Knaben gebildet, welche ſchon in früher Jugend*) an den Hof kamen und eine ſorg⸗ fältige muſikaliſche Bildung erhielten. Damit ſie ſich aber auch anderweitig ausbildeten, mußten ſie an dem Unterricht in der Hof⸗ ſchule Theil nehmen. Ob ſie aber ſchon in den erſten Jahren wie ſpäter mit den Edelknaben den Unterricht gemeinſchaftlich genoſſen, läßt ſich nicht beſtimmen. Nach einem Examenbericht aus dem Jahr 1597(Mss. Hass. fol. 57 p. 138 f.), in welchem nur von den nobiles die Rede iſt, zu ſchließen ſcheint dies indes damals noch nicht der Fall geweſen zu ſein. Inn dem angszogenen Berichte werden nur ſechs adelige Schü⸗ ler genannt. Dieſe waren unter einem Lehrer zu einer Claſſe ver⸗ einigt, welche in zwei Abtheilungen(majores und minores) zerfiel. 7) Morit chrie ſein Andenken durch ein Epitaphium in lateiniſchen Verſen,
welches ſich in der Kirche zu Lichtenau vorfindet. Es iſt abgedruckt Mon. Sepuler. I S. 14 f.
2²) Mss. Ilass. fol 103 p. 14; Strieder, Heſſiſche Selehrtenge Ghichee Br. XVI. S. 535.
³) v. Nommel, Vl. S. 463. Im Jahre 1597 erſcheint er neben Gr. Schönfeld als Examinator der Hofſchüler.(Mss Hass. fol. 57. p. 139.)
¹) Moritz erreichte ſelbſt nicht nur im Spielen der Inſtrumente, ſondern auch im Componieren große Fertigkeit. S. J. Combach oratio de exitu Mauritii in Mon. Sep. II, 74; v. Nommel VI, 403 ff.
⁵) Der Leibarzt des Landgrafen, Dr., Moſanus, ſchreibt 1611, daß einige der Kapellknaben ſo klein ſeien, daß ſie ſich kaum afleiden könnten. S. v. Rommel VI, 322.—


