Aufsatz 
Das Stadtrecht von Messina / von Otto Hartwig
Entstehung
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rischen Notiz suchen, durch welche uns ein Einblick in die Rechtsbildung erleichtert würde. Die scholastische Behand- lung aller Fragen ist die ausschliesslich herrschende. ¹)

2. Auch von dem Stadtrechte von Messina, als dem auf der Insel verbreitetesten Municipalrechte, giebt es mehrere Ausgaben. Eine derselben gehört gleichfalls zu den Incunabeln der sicilischen Typographie:Consuetu- dines et statuta Nobilis civitatis Messane: suique districtus. Am Schlusse der 8 Folioblätter starken Ausgabe heisst es: Impressum est presens opusculum in nobili civitate Mes- sane per Guilelmum Schomberger de Franckfordia, correctum et ordinatum per Jo. Pe. Apu.(lum) sub expensis ejusdem XV Maij 1 ind. M. IID. Cum privilegio quod infra VI annos nemo idem opus facere audeat sub pena unciarum L.

Nach dieser sehr seltenen Ausgabe ²), von der ich ein Exemplar aus dem Nachlass G. Grosso-Cacopardis in Messina erworben habe, ist unser Abdruck gemacht. ³)

¹) Es gilt von diesen Commentaren dasselbe, was Testa und nach ihm Pecchia von den berühmten Commentatoren der Constitutionen Friedrichs II., Andreas de Isernia und Matthaeus de Affliktis, gesagt haben: sed horum et caeterorum commentaria, etsi ad forensem usum aliquid valeant, tamen ad ipsas constitutiones intelligendas admo- dum parvo adjumento sunt. Auch di Gregorio I. I. S. 48 urtheilt sehr wegwerfend über diese Commentare.

²) Tornabene l. l. S. 111 kennt nur Ein Exemplar dieses Drucks. Si possiede questo codice gelosamente dalla Biblioteca del Senato in Palermo. Da weder Narbone noch La Mantia diese Ausgabe er- wähnen, so ist vielleicht dieses Exemplar auch verschwunden. Auch di Gregorio Introduzione allo Studio del dritto publico Siciliano ed. 2. Italia 1844(Palermo 1845) pag. 46, kennt die Ausgabe nicht.

³) Handschriften des Stadtrechts von M. giebt es nicht mehr, wie denn in Messina in Folge der vielen Belagerungen, die die Stadt zu erleiden hatte, des grossen Erdbebens und anderer widriger Schick- sale fast gar keine sich auf die Geschichte der Stadt bezichenden öffentlichen Urkunden mehr vorhanden sind. Das Stadtarchiv wurde 1678 aller seiner Urkunden beraubt und es ist noch nicht möglich gewesen, dieselben wieder aufzufinden. Da Bücher, welche sich in demselben fanden, und damals gleichfalls von den Spaniern geraubt wurden, jetzt in der Bibliothek des Escurial stehen, so hoffte ich, die Urkunden würden sich auch dort finden. Aber nach Mittheilungen des Herrn Eugenio Hartzenbusch in Madrid ist dieses nicht der Fall. Im Archiv von Simancas hat sie Herr Dr. Bergenroth nicht gesehen. Sie müssten eigentlich im Archiv von Barcellona aufbewahrt werden. Doch meint Herr Dr. Bergenroth, sie könnten ebensogut noch ein- nal in einem Keller oder auf einem Boden in Madrid zum Vorschein

ommen.