Aufsatz 
Das Stadtrecht von Messina / von Otto Hartwig
Entstehung
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vorzubereiten. Mit mir sprachen 1865 Historiker in Neapel von einer beabsichtigten Herausgabe der Stadtrechte des ehemaligen Königreichs Neapel. Sind diese bibliogra- phischen Notizen ihrer Natur nach unvollständig, so glaube ich über den Stand der uns beschäftigenden Frage für Si- cilien um so vollständigere Mittheilungen machen zu können.

Welche Bedeutung die Werke Amaris für die ge- sammte Geschichte der Insel und damit auch für die der Entwicklung des Städtewesens haben, ist bekannt genug. Aber auch für die Verfassungs- und Rechtsgeschichte der Insel ins Besondere sind manche Sicilianer in unsern Tagen thätig gewesen, und wenngleich ihre Leistungen nicht an die Werke eines Testa, di Gregorio u. A. heran- reichen, so zeigen dieselben doch wenigstens, dass die Liebe zur vaterländischen Geschichte, welche hier so früh erblüht und so reichliche Früchte getragen hat, noch nicht er- loschen ist. Die grossen Sammlungen von Quellenschriften zur sicilianischen Geschichte, die Caruso, di Gregorio, Mongitore, um nur die hervorragendsten zu nennen, an- gelegt haben, die verschiedenen Gesetzsammlungen der Insel hat man nicht nur zu ergänzen, und zu vervollstän- digen fortgefahren, sondern ein sicilianischer Bibliograph hat auch die gesammte Sicilien betreffende Literatur in einer Weise zu verzeichnen und zu ordnen versucht, dass nicht viele Länder diesem Buche Narbone's etwas Vollstän- digeres an die Seite zu stellen haben werden. ¹)

Auch die Stadtrechte der Insel, welche bisher nur einzeln gedruckt oder nur handschriftlich aufbewahrt waren, haben in unsern Tagen einen Bearbeiter gefunden. Der Verfasser einer sicilischen Rechtsgeschichte ²), Vito La

¹) Alessio Narbone Bibliografia Sicola 4 vol. in 8vo. Palermo 1850 55. Der gelehrte Verfasser starb 1860, nachdem er seine letz- ten Lebensjahre zur Abfassung einer allerdings kritiklosen, aber doch wegen ihrer Vollständigkeit nicht unbrauchbaren Literaturgeschichte Siciliens verwendet hatte. Es sind 8 Bände erschienen, welche die Geschichte bis zur normannischen Periode fortführen. Von anderen neueren Werken, die hierher gehören, nenne ich nur: Diego Orlando, Un codice di leggi e diplomi Siciliani del medio evo. Palermo 1857. Andrea Gallo, Codice ecclesiastico Sicolo. Pal. 1846 60. Spata, Ca- Pitala Regni Siciliae recensioni Fr. Testa addenda und eine hierauf

ezügliche Gegenschrift Orlando's. 3

) Vito La Mantia, Storia della legislazione civile e criminale

in Sicilia. Pal. 1859. Der erste Band schliesst mit der Herrschaft