— 2—
beinahe nur in Italien geschrieben werden, da es besonders auf die Vergleichung verschiedener, Abfassungen der Sta- tuten derselben Stadt ankommt, wozu zwar gewiss Vieles vorhanden ist, aber das meiste ungedruckt. Als Vorberei- tung dazu wäre es nöthig, zunächst ein kritisches Verzeich- niss der vorhandenen gedruckten Werke anzulegen, wodurch dann erst Reisende in den Stand gesetzt werden würden, planmässige Nachrichten von dem handschriftlichen Vorrath der Italienischen Archive und Bibliotheken zu sammeln.“ I. 1. Bd. III. S. 513. Ausg. 2.
Als dieser Vorschlag von dem auch in Italien hoch- gefeierten Juristen gemacht wurde, sah es in Deutsch- land mit einer Sammlung der Statuten der wichtigsten Städte nicht viel besser aus wie in Italien. Die Werke Genglers waren noch nicht erschienen. Aber wie in Deutschland seit jener Zeit bedeutende Fortschritte in Erforschung dieses wichtigen Zweiges der vaterländischen Geschichte gemacht worden sind, so auch in Italien. Die Mahnung Savigny's ist hier auf keinen unfruchtbaren Boden gefallen. Auf dem Ütalienischen Gelehrtencongresse, welcher sich 1847 in Venedig versammelte, wurde in der Sektion für Geographie und Archaeologie von dem Advo- katen Dr. Leone Fortis ein Vortrag gehalten, der mit dem Antrage auf eine vollständige Sammlung der italie- nischen Stadtrechte abschloss. Am 24. September wurde vom Präsidenten eine Commission gewählt,„um die italie- nischen Statuten zu studiren und zu publiciren“, welcher u. A. Cordero di S. Quintino, Cibrario, Cesare Cantuù, Bonaini, Tommaso Gar angehörten. Damit war wenigstens ein wichtiger Anstoss für diese Studien ge- geben. Denn wenn auch die Schwierigkeit des Unter- nehmens selbst und die Revolutionen und Kriege, welche seit 1848 Italien ganz anders erschüttert und umgestaltet haben, als Deutschland analoge Vorgänge dieses Jahres, das- selbe noch nicht zu seiner Ausführung haben kommen las- sen, so sind doch seit jener Zeit die nothwendigen Vor- arbeiten zu demselben an verschiedenen Orten in Angriff genommen worden und man hat schon wiederholt den Ver- such gemacht, eine Uebersicht über die ungeheure Masse des zu bewältigenden Stoffes zu gewinnen. Nicht nur dass für einzelne Provinzen Italiens Werke erschienen, dic bibliographische Nachweisungen über die sich auf sie be-


