Aufsatz 
Das Stadtrecht von Messina / von Otto Hartwig
Entstehung
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Einleitung.

8.1.

Der gegenwärtige Stand der Untersuchung der Stadt- rechte Italiens in Italien selbst.

Vor vier und dreissig Jahren schrieb Savigny in der Geschichte des römischen Rechtes im Mittelalter:Die Statuten der Italienischen Städte, welche in der Mitte des elften Jahrhunderts anfangen ¹), aber erst in den zwei fol- genden Jahrhunderten häufig und umfassend werden, sind historisch so merkwürdig, dass eine vergleichende Unter- suchung derselben ein äusserst lehrreiches Werk seyn würde. Nicht nur ist die fortgehende Entwicklung der Verfassungen nur in ihnen erkennbar, sondern es ist auch mancher Aufschluss über die dunkele Geschichte der vor- hergehenden Zeit von ihnen zu erwarten. Manche rein erhaltene Institute des älteren Rechts mögen aus dem Ge- richtsgebrauch unmittelbar in sie übergegangen sein und es ist nicht unwahrscheinlich, dass sie auf ähnliche Weise wie früher die zwölf Tafeln, zunächst durch die Verschmel- zung verschiedener Nationen in eine einzige Stadtgemeinde veranlasst sein mõgen ²). Allein ein solches Werk kann

¹) Rovelli, Storia di Como P. 2. p. CXXIV.(Die Annahme, dass Stadtstatuten vor dem 12. Jahrhundert in Italien abgefasst seien, dürfte irrthümlich sein. H egel, Geschichte der Städteverfassung in Italien II. S. 222. Volpicella in den Noten zu seiner Ausgabe der Statuten von Amalfi S. 54.)

*) Ich verdanke diese letzte Ansicht der Mittheilung von Niebuhr,

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