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II. Chronik des Gymnaſiums.
Das Schuljahr 1871—72 wurde nach Prüfung der zur Aufnahme angemeldeten am 17. April in üblicher Weiſe mit einer gemeinſamen Schulandacht eröffnet. Tags darauf nahmen die Lehrſtunden ihren Anfang.
Unterbrochen wurde der Unterricht nur durch die regelmäßigen Ferieu, im Sommer vom 3. bis 29. Juli, zu Michaelis vom 2. bis 14. October und zu Weihnachten vom 22. Dezember bis zum 3. Januar.
Bald nach dem Anfang des Sommercurſus wurde an die Stelle des an das Gymnaſium zu Zerbſt übergegangenen Dr. Krauſe durch Beſchluß des Königlichen Provinzial⸗Schulcollegiums vom 18. März 1871 der Hülfslehrer des Gymnaſiums zu Hersfeld Alfred Berlit als ordent⸗ licher Lehrer an das hieſige Gymnaſium verſetzt, welcher bereits im Jahre 1868 während der Mo⸗ nate Mai und Juni eine Lehrerſtelle dahier verſehen hatte.(Vgl. das Programm v. J. 1869 Seite 31.) Er ging damals von hier an das Hanauer Gymnaſium über, und nachdem er dann als einjähriger Freiwilliger ſeiner Militärpflicht genügt hatte, wurde er zum Hülfslehrer am Gymnaſium zu Hers⸗ feld beſtellt. Beim Ausbruch des deutſch⸗ franzöſiſchen Krieges zu den Fahnen berufen, machte er anfangs als Unteroſfizier, ſeit dem 20. September 1870 als Offtzier alle Gefechte des 83. Regi⸗ ments von der Schlacht bei Sedan an mit. Am 24. December wurde er mit dem eiſernen Kreuze 2. Klaſſe decoriert. Seine Ernennung zum ordentlichen Lehrer am hieſigen Gymnaſium erfolgte, während er noch bei den Truppen in Frankreich ſtand. Am 24. April trat er hier ſein neues Amt an.
Durch Miniſterialbeſchluß vom 15. Januar wurde dem Director und jedem der wiſſen⸗ ſchaftlichen Lehrer der Anſtalt eine außerordentliche Unterſtützung von 50 Thalern, außerdem dem Go. Dr. Suchier für Verſehung der Bibliotheksgeſchäfte eine Remuneration in gleichem Betrage zu Theil.
Vom 21. bis 26. Auguſt fand die mündliche und am 1. September unter dem Vorſitz des Herrn Provinzial⸗Schulrath Dr. Rumpel die mündliche Abiturientenprüfung Statt, nach de⸗ ren Ergebniß die drei Primaner, welche ſich derſelben unterzogen hatten, für reif erklärt wurden. Der Maturitätsprüfung am Schluſſe des Winterſemeſters, welche unter dem Vorſitz des Heurn Landrath Kröger Statt finden wird, unterzieht ſich ein Abiturient.
Durch Verfügung des Herrn Cultusminiſters vom 31. October(mitgetheilt durch Verf. des Königl. Provinzial⸗Schulcollegiums vom 4. November) iſt angeordnet worden, daß die Aufnahme der Schüler neben den anderen Erforderniſſen auch von der Beibringung eines Atteſtes über die ſtatt⸗ gehabte Impfung abhängig gemacht werden ſolle.
Die Bibliotheken und Sammlungen wurden aus den dafür beſtimmten Mitteln vermehrt. An Geſchenken, für welche ich hierdurch den gebührenden Dank ſage, gingen ein von Herrn Prof. de Lagarde(durch Vermittelung des Königl. Prov.⸗Schulcollegiums) deſſen 5 Werke: Anmerkungen zur griechiſchen Ueberſetzung der Proverbien, Leipz. 1863, gr. 8. Clementina, Leipz. 1865, gr. 8. Genesis graece e fide editionis Sixtinae, Leipz. 1868, gr. 8. Geſammelte Abhandlungen, Leipz. 1866, gr. 8. und Onomastica sacra, Göttingen 1870, gr. 8.— von Herrn Dr. Garthe: deſſen Beſchreibung einer neuen, alle Sonnen⸗ und Mondfinſterniſſe veranſchaulichenden Methode, Köln u.


