Aufsatz 
Stereometrisch-trigonometrische Übungen aus der Gnomonik / [Julius] Hartmann
Entstehung
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es, die Stereometrie mit der Trigonometrie theils von einem Act der Maturitätsprü- fung zum andern, theils unter Abiturienten eines und desselben Prüfungsactes nach Befinden abwechseln zu lassen.

Hiernach ist die Bestimmung in der gedachten Verfügung vom 29. Octbr. 1849, I 4 bezwse. 8, am Schlusse aufgehohen.

Im Ubrigen wird, um vorgekommenen Missdeutungen zu begegnen, Folgendes bemerkt.

a) Wenn ein förmlicher Cursus der antiken Prosodik und Metrik(in I 5 der Verfü- gung vom 29. October 1849) untersagt worden ist, bei welcher Bestimmung es auch, ebeu so wie bei der Abschaffung der lateinischen Disputationen und Interpretationen, sein Bewenden behält, so ist damit nicht auch die dem Zwecke einer gründlichen la- teinischen Sprachübung entsprechende UÜbung in der lateinischen Metrik überhaupt untersagt, 1so wenig wie durch die Abschaffung der lateinischen Disputationen und Interpretationen eine angemessene UÜbung im Lateinischsprechen, oder gar das Memoriren lateinischer Stücke in den untern Klassen in Wegfall hat gebracht werden sollen.

b) Die Bestimmung unter I, 6 der gedachten Verfügung, die Übung im deutschen mündlichen Ausdrucke betrreffend, ist nicht so zu fassen, als sollten eigene Lectionen, in welchen Selbstverfertigtes, vielleicht sogar Extemporirtes von den Schülern vorgetragen, oder eine förmliche Discussion unter ihnen eröffnet würde, zur Ausbildung derfreien Rede angesetzt werden, während Lectionen dieser Art völlig unzulässig sind; wohl aber soll der Vortrag der Schüler in einer der dem Unterrichte in der Muttersprache gewidmeten Lehrstunden an dem Lesen und Recitiren der Meisterwerke deutscher Dichtung eigens und sorgsam gebildet, so wie ausserdem nach den weiteren Bestimmungen der angeführten Vorschrift(I. 6.) bei dem Unterricht im Allgemeinen verfahren werden.

Die Directoren der Gymnasien haben diese Anordnung zur Kenntniss der

Lehrercollegien zu bringen, und deren Ausführung vom Beginne des nächsten Jahrescursus an zu bewirken.