Aufsatz 
Stereometrisch-trigonometrische Übungen aus der Gnomonik / [Julius] Hartmann
Entstehung
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mit Genehmigung Rurfürstlichen Ministeriums, durch Beschluss vom 17. Januar) Hein- rich Mergard aus Cassel, welcher nach Besuch des Gymnasiums in Hersfeld, wo er im Herbst 1850 in die Prima war versetzt worden, sich privatim weiter zu bilden gesucht, und Joseph Wertheim aus Hofgeismar, welcher von 1848 1850 das Gym- nasium in Hersfeld besucht, hierauf aber durch Privatstudien in Marburg die nöthigen EKenntnisse zu erlangen bemüht gewesen. Beide hatten durch Zeugnisse einen dem Un- terrichte in der Prima gleichkommenden Lehrkursus nachgewiesen. Die schriftliche Prü- fung war auf die Tage vom 1. 5. März, die mündliche auf den I11. und 13. März be-

stimmt worden. Durch allerhöchste Entschliessung vom 25. Januar d. J. wurde der Senior im Col-

legium, der ordentliche Gymnasiallehrer Dr. Ludwig Boclo, auf sein Nachsuchen unter huldreichster Verwilligung des ihm nach dem Staatsdienstgesetz zukommenden Rubegehal- tes von 600 Thlr. allergnädigst in den Ruhestand versetzt.(Über sein Leben vergl. 3. Nachricht über den Fortgang etc. des Gymnasiums von Wiss, Rinteln 1819, S. 4; sowie: Justi, Grundl. zu einer Hessischen Gelehrtengesch. Marburg 1831.) Geboren den 29. Oe- tober 1783 zu Ermschwerd in Niederhessen, 1815 zum Rector der ehemaligen reformirten Schule dahier, hierauf bei der Gründung des Gymnasiums 1817 zum Lehrer an diesem, wo er namentlich in der Geschichte und Geographie Unterricht ertheilte, ernannt hat er, seine Bahn ehrenvoll durchlaufend, mit dem unverdrossensten Fleisse seine Kräfte 35 Jahre hindurch der Schule und den reichen Schatz seiner Kenntnisse der Jugendbildung gewid- met und, wie hierdurch, so durch verschiedene Schriftwerke seinem Namen ein Denkmal gesetzt. Wie konnte es daher anders sein, als dass seine Abschiedsworte, gesprochen in feierlicher Versammlung seiner Mitlehrer und Schüler, einen tiefen Eindruck auf die Gemüther machten, und die besten Wünsche für sein Wohlergehen im Ruhestande

hervorriefen!

Durch allerhöchste Entschliessung vom 11. März wurde der ordentliche Lehrer des Gymnasiums Dr. Eysell zum Stellvertreter des Gymnasial-Directors in Verhinderungs- fällen ernannt.

Die Prüfungen derjenigen Candidaten des Gymnasiallehramtes, welche zugleich Theologen sind, betreffend wurde durch Ministerialbeschluss vom 12. Januar 1852, Nr. 410 genehmigt: 2 9⸗

1) dass bei Vornahme der practischen Prüfung der Candidaten des Gymnasiallehramtes hinsichtlich derjenigen Candidaten, welche Zeugnisse üher ein befriedigend vollende- tes theologisches Studium beibringen, von der Wahl eines dritten Faches(§. 3 der In- struction vom 25. April 1837) abgesehen, und in den Fällen, in welchem ohnehin nur zwei Fächer zu wählen waren(§. 3 pos. 1 der genannten Instruction) eines derselben als Nebenfach behandelt werde. Der Schulcommission für Gymnasialangelegen-

heiten wird hiervon zur Nachachtung Kenntniss gegeben.