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nun eine der Umkehrungen, etwa 4, hinzu, ſo löſt auch dieſe letztere noch 2(n— 1) Verbindungen. Jedes weitere neu hinzugefügte Urtheil aber iſt nothwendig weniger intenſiv und kann nicht mehr 2 (n— 1) andere umſtoßen, weil mit der gleichzeitigen Setzung von(1) und(4) ſchon an ſich der Zu— ſammenhang ſowohl der Antecedentia von(2) und(3) als der von(5) und(6) mit den zugehörigen Conſequentia theilweiſe aufgehoben iſt. So würde z. B. das Urtheil(2)— immer unter Voraus⸗ ſetzung der Giltigkeit von(1) und(4)— nur noch die Verbindung des Antecedens von(2) mit dem Conſequens von(3) löſen, nicht mehr aber die deſſelben Antecedens mit dem Conſequens von(1), da dieſer ſchon durch das Urtheil(4) in Wegfall gekommen iſt. Ein Gleiches gilt bei den übrigen Ur⸗ theilen.— Weil nun n. 2(n— 1) Sätze beſeitigt werden müſſen, wofern die Vieldeutigkeit ver⸗ ſchwinden ſoll, womit ein n-gliedriges disjunctives Syſtem ſo lange behaftet iſt, als man von ihm nur ganz allgemein weiß, daß die einzelnen Conſequentia und Antecedentia im Cauſalverbande ſtehen, und weil ferner auf dem eben betretenen Wege ſich auch Urtheile einmiſchen, die weniger als 2(n— 1) von vornherein bildbare Sätze ausſcheiden, ſo ſind auch offenbar mehr als n Urtheile er⸗ forderlich, um die verlangte Iſolirung zu bewirken, demnach mehr als deren der Hauber'ſche Satz vorausſetzt. Jede Abweichung von dem Beweisgange, wie er durch die Hypotheſis dieſes Satzes vor⸗ gezeichnet wird, iſt ſomit nothwendig mit größern Weitläufigkeiten in der Beweisführung verbunden, indem ſie mehr Demonſtrationen nöthig macht und in demſelben Maße weniger unmittelbare Schlüſſe zuläßt.— Es bliebe nur noch die Frage zu erörtern, ob überhaupt noch unter einer gewiſſen, wenngleich ver⸗ wickelteren Vorausſetzung ein Inſichbeſtimmtſein eines disjunctiv hypothetiſchen Satzſyſtems in der Art ſtatthaben könne, wie es im Hauber'ſchen Satze vorliegt. Ziehen wir zu dem Ende noch ein— mal das Syſtem:
entweder die Folge⸗
A, oder
B, oder
Wenn der Grund A, iſt immer/ T, oder
entweder die Folge A, oder
B, oder Wenn der Grund B, iſt immer D, oder
entweder die Folge A, oder B, oder Wenn der Grund C, iſt immer P, oder
in Betracht.


