Aufsatz 
Henry Kirke White : ein Beitrag zur englischen Literaturgeschichte / von Gundlach
Entstehung
Einzelbild herunterladen

30

März 24. Mitteilung eines Exemplars der vom Herrn Minister der geistlichen ete. Ange- legenheiten erlassenenAllgemeinen Bestimmungen, betreffend die Aenderungen in der Abgrenzung der Lehrpensa, welche infolge der Lehrpläne vom 31. März 1882 notwendig geworden ist.

April 19. Abschrift der Ministerial-Verfügung vom 27. Oktober 1882, betreffend Turn- platz und Turnspiele. Es wird dargelegt, welche Bedeutung die Spiele im Freien für die Erziehung nach verschiedenen Seiten hin haben, welche Arten derselben vorzugsweise zu betreiben sind(Ballspiele, Laufspiele, Schleuderspiele, Jagd- und Kriegsspiele), welche Schriften zur Belehrung darüber vorhanden sind u. s. w. Die Pflicht, für Wiederbelebung der jugendlichen Spiele zu sorgen und geeignete Plätze dafür cinzurichten, wird den Lehrerkollegien ernstlich ans Herz gelegt.

Mai 16. Deklaratorische Bestimmungen über die Ausführung der durch die Entlassungs- prüfungsordnung vom Jahr 1882 gegebenen Vorschriften. Unter anderem wird darauf hingewiesen, dass bei der Vorschrift, den zum Uebersetzen in das Deutsche bestimmten griechischen Text zu diktieren, nicht die Absicht obgewaltet habe, dass der nachgeschriebene Text als solcher eine Probe für die sprachlichen Kenntnisse der Examinanden abgeben solle.

Juni 22. Abschrift einer Ministerial-Verfügung vom 25. Mai 1883, betreffend die gericht- liche Vorladung unmittelbarer Staatsbeamten. Im Fall, dass ein unmittelbarer Staatsbcamter a) als Sachverständiger, b) als ausserhalb des Wohnorts zu verneh- mender Zeuge, c) als Zeuge über Umstände, auf welche sich seine Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezicht, vorgeladen wird, soll er seiner nächsten vorgesetzten Dienstbehörde unter Angabe des Sachverbältnisses, in welchem die Vernehmung erfolgen soll, und unter näherer Darlegung der Gründe, welche etwa im Dienst- interesse die Vernehmung als unzulässig oder nachteilig erscheinen lassen, sofortige Anzeige machen, damit die vorgesetzte Bebörde rechtzeitig das ihr gesetzlich zu- stehende Einspruchsrecht wahren kann.

Juli 4. C. Verfügung, betreffend die am 10. November I. J. zu veranstaltende Lutherfeier. Der bekannte Allerhöchste Erlass Sr. Majestät des Kaisers und Königs wird in Abschrift mitgeteilt und eine öffentliche Schulfeier für die evangelischen Schüler und Lehrer angeordnet, als deren notwendiger und hauptsächlicher Teil ein Vortrag des Direktors oder eines Mitglieds des Lehrerkollegiums zu betrachten sei.

August 8. Abschrift einer Ministerial-Verfügung vom 30. Juli c., betreffend den Turn- unterricht. Es wird darin anerkannt, dass der Turnunterricht an den höheren Schulen in entschiedenem Fortschritte begriffen ist, zugleich aber auf die noch vor- handenen Mängel hingewiesen. Die Ausbildung der Turnlehrer, die Dispensation der Schüler, das Sommer- und Winter-Turnen, die Zahl der Stunden wird ein- gehend besprochen und insbesondere wiederholt hervorgchoben, wie wichtig die Beschaffung und Einrichtung von zweckmässigen Turnplätzen thunlichst in Verbin- dung mit den Turnhalien sei; zugleich auch, dass die Schule noch über den Turn- unterricht hinaus, zum Teil im Anschlusse an denselben, zur Förderung gesunder Körperentwickelung und jugendlicher Frische ihrer Schüler beizutragen habe.

September 26. Mitteilung des Herrn Oberpräsidenten Exc., dass Se. Majestät unser Aller-