29 2. Für die Schülerbibliothek:
Westermann's Monatshefte Bd. 50— 53; Knauer, Europas Kriechtiere und Lurche; Luther-Nummer der Ilustr. Ztg., Köstlin, Luther's Leben, Volksausgabe; Köstlin, Martin Luther; Ledderhose, Dr. Martin Luther; Rogge, Lutherbüchlein, Lenz, Martin Luther, Fest- schrift; Jung, Leben und Sitten der Römer in der Kaiserzeit l u. II; Holtzmann und Zöpfell, Lexikon für Theologie und Kirchenwesen; Sestfert, Lexikon der klass. Altertums- kunde.
An Geschenken erhielt die Bibliothek:
Vom Königlichen Ministerium: Jahrbücher des Vereins von Altertumsfreunden im Rheinlande Heft 74— 76; Wiedemann, Annalen der Physik und Chemie Bd. XVIII— XX; die Preussische Eæpedition nach Ostasien, 4 Bde. nebst 4 Heften Ansichten aus Japan, China und Siam.— Vom Königl. Provinzial-Schulkollegium zu Kassel: Curtius, Festrede am 3. August 1882; Festschrift der Universität Marburg, zum 17. März 1883; Kirch- hoff, Rede bei Antritt des Rektorats 1883; Du Bois-Reymond, Rede am 3. August 1883; ausserdem eine Reihe von Ind. lect. von Universitäten und ähnl.— Von der Königl. Bayerischen Akademie zu München: Wöhyflin, Gedächtnisrede auf Karl v. Halm.— Von der Oberhess. Gesellschaft: Hoffmann, Nachträge zur Flora des Mittelrheingebietes, Forts. — Vom Gymnasiallehrer Dr. Gundlach:e Jahresbericht über die Erscheinungen auf dem Gebiete der Germ. Philologie, Jahrg. I u. II.
Der geographische Apparat wurde vermehrt durch die Anschaffung einer Karte über die Verteilung der höheren Lehranstalten in Preussen 1882, ferner der stum- men physikalischen Wandkarten der Britischen Inseln und Italiens von R. Kiepert, sowie H. Kiepert's physikalischer Wandkarte von Afrika.
Für das physikalische Kabinet wurde angeschafft eine grosse dynamoelektrische Handmaschine von Kröttlinger in Wien, nebst zwei Glühlampen, einem Drahtglühapparat und einer Jablochkoff'schen Kerze.
Dank allen denen, die unsere Sammlungen mit Geschenken bedacht haben!
Die wichtigsten Verfügungen und Mitteilungen des Königl. Provinzial- Schulkollegiums und anderer Behörden.
1883. Mürz 28. Abschrift einer Ministerial-Verfügung vom 15. März 1883, betreffend den Uebergang der Schüler von einem Gymnasium auf ein Realgymnasium und umgekchrt. Bis zur Versetzung nach Untertertia einschliesslich berechtigt das von einem Gymnasium ausgestellte Abgangszeugnis zur Aufnahme in die entsprechende Klasse eines Realgymnasiums, sofern in den Urteilen über die Kenntnisse und Leistungen im Französischen und Rechnen(bezw. in der Mathematik) das Prädikat „genügend“ ohne irgend welche Einschrünkung gegeben ist. Andererseits berechtigt bis zur Versetzung nach Untertertia das von einem Realgymnasium ausgestellte Abgangszeugnis zur Aufnahme in die entsprechende Klasse eines Gymnasiums, sofern in dem Urteile über die Kenntnisse und Leistungen im Lateinischen das Prädikat„genügend“ ohne irgend welche Beschränkung gexeben ist.— Diese Be- stimmungen finden auch auf die Abgangszeugnissc der Progymnasien und Real- progymnasien unveränderte Anwendung.


