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schulen I. O. gegenüber, die ja in ihren unteren Klassen von vielen Knaben besucht werden, welche nur die Reife für den einjährigen-freiwilligen Militärdienst erreichen wollen, besteht darin, dass die Realschule II. O. in den verschiedenen Lehrfächern ihre Schüler überall bis zu einem gewissen Abschluss führt, während
der Bildungsgang auf den anderen genannten höheren Anstalten seinen Abschluss erst in den Studien der Universität und der höheren Fachschule findet.
Folgende staatliche Berechtigungen sind überdies mit dem Besuch der Realschule II. O. verbunden:
Ein einjähriger erfolgreicher Besuch der Prima, also im Allgemeinen ein sechsjähriger Besuch der Anstalt, reicht aus, um das Zeugnis für die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-frei- willigen Militärdienst zu bekommen. Während aber bisher dieses Zeugnis nur durch eine Abgangs- prüfung erlangt wurde, kann jetzt die Lehrerconferenz einem Schüler, der die Prima mit günstigem Er- folg ein Jahr lang besucht und der sich gut betragen hat, das Zeugnis zur Erlangung des Berech- tigungsscheines für einjährigen Dienst ausstellen. Man erwirbt also in der Realschule zweiter Ordnung
dieses vielbegehrte Attest in derselben Zeit und in derselben Weise, wie in den Gymnasien und in den Realschulen erster Ordnung.
Durch vollständige Absolvierung der siebenklassigen Realschule erlangt dagegen der Schüler die Berechtigung zum Eintritt in die Oberklassen der reorganisierten Gewerbeschulen und der neunklassigen Realschulen erster Ordnung ohne Latein, sowie zu den polytechnischen Schulen in Aachen und in Hannover. Die Absolvierung unserer Anstalt gewährt ferner Zulassung zur Feldmesser- und Markscheiderprüfung, zum Civilsupernumerariat bei den Provinzialverwaltungen und bei den Königlichen Eisenbahndirectionen, zum Bureaudienst bei der Berg-, Hütten- und Salinenverwaltung, sowie zum Militär- intendanturdienst und zur Anstellung bei der Kaiserlichen Reichsbank; zum höheren Postdienst kann man nur ausnahmsweise zugelassen werden, während schon der Besuch von Sekunda Zulassung zum Postgehilfendienst mit Aussicht auf Eintritt in die neue Beamtenklasse der Ober-Assistenten mit unkünd- barer Anstellung gewährt. Der Eintritt in die Oberklassen der Realschulen erster Ordnung mit Latein, sowie die Zulassung zur Apothekerprüfung nach einjährigem Besuche der Prima kann stattfinden, wenn man die nötigen Kenntnisse im Latein nachweist.
Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 17. April mit den Aufnahmeprüfungen von 7 Uhr frühe an.
Die Anmeldungen werden von dem Direktor im Schulgebäude(Oranienstrasse 7, Zimmer No. 1 9) am 14. und 15. April entgegengenommen; dabei ist 1) der Geburtsschein, 2) der Impfschein und bei 12jährigen der Revaccinationsschein, 3) das letzte Schulzeugnis vorzulegen.
In die unterste Klasse(VI) können Knaben aufgenommen werden, welche: 1) das neunte Lebensjahr vollendet haben und
2) die erforderlichen elementaren Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen können, nämlich: Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Druckschrift; eine leserliche und rein- liche Handschrift(deutsch und lateinisch); Fertigkeit, Diktiertes ohne grobe ortho- graphische Fehler nachzuschreiben; Sicherheit in den drei Grundrechnungsarten; einige Bekanntschaft mit der Geschichte des alten und neuen Testamentes, sowie(bei evange-
lischen Schülern) mit Bibelsprüchen und Liederversen. Die Zulassung in höhere Klassen hängt von einem diesen Klassen entsprechenden Kenntnisstand
ab, der durch eine Prüfung ermittelt wird.
Das jährliche, in Quartalraten an die Stadtkasse praenumerando zahlbare Schulgeld beträgt für die Klassen VI bis III: 72 Mark, für die Klassen II und I: 90 Mark, mit Ermässigung auf ⅞ und ½ der genannten Summen bei dem zweiten und dritten Bruder. Für die Söhne auswärtiger Eltern ist das Schulgeld 90 resp. 112 Mark.


