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Diese„leitenden Grundsätze“, wie sie der damalige Rektor Polack in einer ausführlichen Abhandlung über„Zweck, allgemeine Stellung und Einrichtung der höheren Bürgerschule“ in dem ersten Programme der Anstalt niederlegte, blieben für die spätere Zeit nicht massgebend, wenn auch das Latein fern gehalten wurde; ja sie wurden vom Verfasser der cit. Abhandlung selbst nicht vollständig festgehalten. Kann ja doch keine höhere Schule, die nicht ganz. specielle Fachschule sein will, auf Pflege einer höheren allgemeinen humanen Bildung um dieser selbst willen und auf „wissenschaftliche Bildungsweise“ verzichten!
Dagegen sollte die Warenkunde, wenn sie zunächst auch nicht als besonderer Unterrichts- gegenstand aufgeführt wurde, in der Chemie, Technologie, Naturgeschichte und Geographie ihre Erledigung finden.
Der Unterrichtsplan weist ferner Technologie(chemische, mechanische, Bau-Technologie) und Buchhaltung„in Verbindung mit kaufmännischer Korrespondenz und dem Wichtigsten aus der Wechselkunde“ auf. Mit der Geometrie sollte das Feldmessen verbunden werden.
Das Programm des ersten Schuljahres 1857/58 gibt sonach die auf Seite 20 folgende Ubersichtstabelle der Lehrgegenstände.
Die den einzelnen Disciplinen gesteckten Ziele sind bereits S. 8 ff. mitgeteilt.
Wie schon oben bemerkt wurde, sollte der ÜUnterrichtsstoff eine derartige Verteilung auf die einzelnen Klassen erfahren, dass auch denjenigen, welche nicht in der Lage wären, die Schule über das 14. Lebensjahr zu besuchen, doch eine abgeschlossene Bildung mitgegeben würde. Diese sollte sie dann befähigen:
„... eine Conversation über gewöhnliche Gegenstände in französischer und englischer Sprache leidlich zu führen, einen leichten Schriftsteller in beiden Sprachen zu lesen und zu ver- stehen und einen gewöhnlichen Brief in französischer und englischer Sprache befriedigend zu schreiben.
Im Deutschen wird er(der Schüler) einen freien Aufsatz über eine passende Materie mit ziemlichem Geschick und orthographisch und grammatisch richtig zu liefern, Briefe und die wich- tigsten Geschäftsaufsätze nach Form und Inhalt genügend anzufertigen im stande sein; er wird eine hinreichende Befähigung zum Lesen und Verstehen belehrender Bücher erlangt haben.
Er wird in bürgerlichen Rechnungsarten, in der Rechnung mit Decimalbrüchen, in der Flächen- und Körperberechnung, in der Berechnung von Quadrat- und Kubikwurzeln, in dem Rechnen nach algebraischen Formeln, sowie in einigen wichtigen kaufmännischen Rechnungsarten gewandt und geübt sein; er wird die Grundsätze und das Verfahren der einfachen Buchhaltung erlernt haben; er wird die ganze Planimetrie absolviert haben und dahin gehörige Aufgaben und Konstruktionen lösen können; er hat von dem Tierreich, besonders von den Wirbeltieren und Vögeln eine über- sichtliche Kenntnis erlangt; er kennt eine grosse Anzahl der einheimischen Pflanzen, kann die Teile derselben genau angeben und unbekannte nach seinem Lehrbuche bestimmen; er hat einen Uberblick über das Gebiet der Physik erhalten, sodass er aus den Lehren derselben teils die wich- tigsten Naturerscheinungen und Vorgänge der Erfahrung erklären, teils auch vorzüglich nützliche und ausgebreitete Anwendungen derselben verstehen gelernt hat; er hat, in Verbindung mit der Physik, die wichtigsten und einfachsten chemischen Begriffe, das Wesentlichste aus der Lehre von den Grundstoffen, von den Oxyden, Säuren, Basen, Salzen etc. sowie von einigen hauptsächlichen chemischen Prozessen und technischen Anwendung einen Begriff und ein Verständnis bekommen;
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