Aufsatz 
Das Verhältnis des Codex Weilburgensis No. 3 der Etymologiae des Isidorus Hispalensis zu den Bernenses 101, 224, 36 und 291
Entstehung
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Cassel, 4. December 1893. Ministerialerlass, betreffend eine den Lehrplänen vom 6. Januar 1892 entsprechende neue Regelung des Verfahrens, welches bei der Prüfung solcher jungen Leute zu beachten ist, die, ohne Schüler eines Gymnasiums zu sein, ein Zeugnis der Reife für die Prima erwerben wollen.

Cassel, 5. December 1893. Durch Ministerialerlass vom 28. November wird die Ermächtigung, nach welcher eine Nachprüfung im Hebräischen an demjenigen Gymnasium abgenommen werden dürfte, an welchem der Studierende das Reifezeugnis erworben hatte, zurückgenommen.

Cassel, 8. December 1893. Denjenigen Abiturienten neunstufiger Lehranstalten, die sich dem Maschinenbaufach widmen wollen, hat der Direktor sogleich nach bestandener Reifeprüfung eine vorläufige Bescheinigung zu erteilen und ihnen gleichzeitig zu empfehlen, sich auf Grund derselben ohne Verzug bei dem Präsidenten einer Königlichen Eisenbahn- Direktion für den Eintritt in die Elevenpraxis zu melden.

Cassel, 6. Januar 1894. Die Direktoren werden ermächtigt, denjenigen Schülern, welche nach erfolgter Versetzung in die Ober-Sekunda die Schule verlassen wollen, um sich der Pharmacie zu widmen, ein vorläufiges Zeugnis über den Ausfall der Abschluss- prüfung so rechtzcitig auszustellen, dass es ihnen ermöglicht wird, mit Beginn des folgenden Vierteljahrs eine Lehrstelle in einer Apotheke anzutreten.

Cassel, 9. Januar 1894. Durch Ministerialerlass vom 29. November 1893 wird bestimmt, dass der für die Gewährung des Militärzeugnisses erforderliche einjährige Besuch der Sekunda sich auf je zwei, jedoch nur öffentliche, nicht militärberechtigte private An- stalten verteilen kann.

Cassel, 9. Januar 1894. Die Ferienordnung vom 31. März 1892 gilt auch für das Jahr 1894 95, jedoch beginnen die Osterferien in diesem Jahre erst am 18. März und dauern bis zum 3. April.

Cassel, 24. Januar 1894. Die Remuneration für einen wissenschaftlichen Hilfslehrer wird durch Verfügung des Herrn Ministers vom Etat für 1. April 1894 97 abgesetzt, infolge dessen kommt die Stelle des Gymnasial-Hilfslehrers Stemmler vom 1. April d. J. ab zur Einziehung.

Cassel, 9. Februar 1894. Das Königliche Provinzial-Schulkollegium fordert Bericht

darüber, ob Lehrer der Anstalt geneigt sind an einem in der Zeit vom 2. bis 14. April in Göttingen abzuhaltenden naturwissenschaftlichen Ferienkursus teilzunehmen. 4 Cassel, 25. Februar 1894. Die unter dem Vorsitze des Herrn Geheimen Regierungs- rates Dr. Lahmeyer abzuhaltende mündliche Abschlussprüfung wird auf Dienstag den 6. März angesetzt. Gleichzeitig wird für die bevorstehende mündliche Reifeprüfung der Direktor mit Versehung der Geschäfte des Königlichen Kommissars beauftragt.

Cassel, 26. Februar 1894. Der Direktor soll anzeigen, ob Lehrer der. Anstalt geneigt sind, an dem Mitte Mai in Bonn und Trier abzuhaltenden diesjährigen archäologischen Ferienkursus teilzunehmen.

Cassel, 5. März 1894. Verfügung Königlichen Provinzial-Schulkollegiums, die von dem Direktor beantragte Einführung des fakultativen Handfertigkeitsunterrichts betreffend.