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weisen. Die Benediktiner-Abtei Schönau,*) deren Eigentum früher unser Weilburgensis war, kann es nicht gewesen sein, da diese erst 1125 gegründet wurde, und wann und wie diese Handschrift nach Schönau gekommen ist, habe ich nicht ermitteln können. Ebensowenig habe ich darüber etwas erfahren können, welche Schicksale die Berner Handschriften ge- habt haben, ehe sie in Bern Ruhe fanden. Indessen habe ich wenigstens in cinem der letztgenannten Codices eine Notiz gefunden, die vielleicht einigen Aufschluss zu geben vermag. Im Bern. 36 näümlich stehen am Schluss, von einer jüngern Hand, etwa aus dem XV. Jahrhundert, geschrieben, die Worte:„Iste liber est sei benedicti**) floriacensis. si quis eum furatus fuerit, anathema sit.“ Danach darf man vielleicht vermuten, dass nicht nur dieser Codex, sondern ebenso auch die ihm so nah verwandten Bern. 101, 224 und 291 nebst unserm Weilb. 3 ihre gemeinsame Heimat in dem berühmten Benediktiner-Kloster Fleury an der Loire gehabt haben und von da früher oder später, vielleicht erst zur Zeit der Hugenottenkriege bei einer Plünderung des Klosters, entführt und in die Fremde verbracht worden sind.
Nachwort über den Mon. A.[Cod. lat. 4541].
Als sich die vorstehende Abhandlung bereits in der Druckerei befand, fiel mein Blick beim Aufräumen zufällig auf eine längst vergessene Notiz, die ich mir bei Gelegen- heit der 41. Philologen-Versammlung in der Königl. Hof- und Staatsbibliothek zu München gemacht hatte. Danach ist auch im Mon. A(fol. 161) das Kapitel-Verzeichnis zu B. XI und XII mit durchgehender Zählung vor den Anfang des XI. Buches gestellt und dann auf fol. 174 dieser Fehler genau mit denselben Worten wie in W verbessert. Nach einer Mitteilung des Direktors der Bibliothek, Herrn Dr. v. Laubmann, der mir auf eine darauf bezügliche Anfrage in dankenswerter Weise Auskunft erteilte, macht nun auch dort diese Verbesserung eher den Eindruck, als ob sie der Vorlage entnommen, als dass sie Eigentum des Schreibers wäre. Der Mon. A dürfte sich demnach in einer ähnlichen Lage befinden wie die Bernenses, indem auch er als ein Abkömmling unseres Weil- burgensis zu betrachten würe.
Zur genaueren Beurteilung dieses Verhältnisses gebe ich eine Zusammenstellung der Lesarten beider Codices zu XIII, 13. Dort findet sich volle Übereinstimmung in den Fehlern ebetes, boetia, Cieici, tessalia, asfaltite, per porcidamum, Marside, geret, profluet, umum, puluerentum und dem Richtigen cio, Lethnus, Reatinis paludis aquis, uocari, minimisgque. Ferner sehen wir zum Teil Ubereinstimmung in Zemae(Zeme), boueæiae(boeziae), Aethi- opiae(Ethiopiae). Dagegen hat Mon. A¹ allein die Fehler aluminae, clinatorio, aufert, abolaere, aradiae, bobes, den(für siden) acaia, abegit, während er das Richtige bietet in Fons(W pondò, innatat(W innutat), Caelonium(M celoanium), anno(W annum), horis (W oris) und secum(MW seæum).
Von den früheren Schicksalen des Mon. 4A ist nur bekannt, dass er ehemals der Benediktbeuerer Bibliothek gehört hat.
*) Bei Strüth im Kreise St. Goarshausen.**) Abgekürzt.


