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Schreiben. Einübung der deutschen Kurrent- und lateinischen Kursivschrift in genetischer Stufenfolge. 2 St. w. Brückel.
Technischer Unterricht.
A. Turnen. Kl. VI und V, 2 St. w. Frei-, Ordnungs-, leichte Geräte- und Ge- rüstübungen. Turnspiele.
Kl. IV und III², 2 St. w. Frei-, Ordnungs-, Geräte- und Gerüstübungen. Turn- spiele. Ballspiele.
Kl. IIIl und II2, 2 St. w. Frei- und Ordnungsübungen. Geräte- und Gerüst- übungen. Ballspiele. 2 Schüler dispensiert.
Kl. IIi und I, 2 St. w. Ordnungsübungen. Geräte- und Gerüstturnen. Fussball, Diskus- und Gerwerfen. 2 Schüler dispensiert. Brückel.
B. Gesang. I. Gesangsklasse für Männerchor aus Prima, Sekunda und Tertia, be- steht aus 64 Schülern. 2 St. w.
II. Gesangsklasse für zwei- und dreistimmigen Gesang, enthält die Sopran und Alt singenden Schüler der Tertia und Quarta, zusammen 32 Schüler. 2 St. w.
III. Gesangsklasse für ein- und zweistimmigen Gesang, enthält die Schüler der Quinta und Sexta, zusammen 28 Schüler. 2 St. w. Mauck.
C. Zeichnen. Sexta. Freihandzeichnen: Elemente. Grad- und krummlinige Figuren. 2 St. w. Brückel.
Quinta. Freihandzeichnen. Krummlinige Figuren nach Vorzeichnung an der Wandtafel. 2 St. w. Mauck.
Quarta. Freihandzeichnen. Die Elemente der freien Perspektive und Licht- und Schattenlehre. Zeichnen nach einfachen Modellen. Ausführungen in Blei und Kreide. 2 St. w. Brückel.
Fakultativer Zeichenunterricht mit 19 Schülern aus Kl. I, II und III in 2 Abtei- lungen. Abt. I: Darstellende Geometrie: Rechtwinkelige Projektionen. Abt. II: Frei- handzeichnen: Landschafts-, Tier-, Kopfzeichnen.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
21. März 1884. Königliches Provinzial-Schulkollegium fordert Bericht darüber, ob das Gymnasium im Besitze der für den erfolgreichen Betrieb des zoologischen und botanischen Unterrichts unentbehrlichen Anschauungsmittel sei.
24. April 1884. Auf Grund einer Ministerial-Verfügung vom 31. März 1884 wird es den Direktoren wiederholt und dringend zur Pflicht gemacht, dass sie in allen Fällen des UÜbergangs von Schülern einer Anstalt zur anderen, in denen der Grund dieses Ubergangs nicht klar nachgewiesen ist, oder das Betragen des zur Aufnahme an- gemeldeten Schülers an der früher von ihm besuchten Anstalt zu Ausstellungen
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