Aufsatz 
Geschichte der Anstalt während der ersten 25 Jahre ihres Bestehens / von Greiss
Entstehung
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2. Lehrmittel.

1. Angeschafft wurde für den physicalischen Apparat: Modell einer Wattschen Nieder- druckmaschine, Modell einer Locomotive, Senarmont's Apparat zur Würmeleitung in Krystallen, ein Celsius'sches Thermometer, das bis 235 Grad geht, eine grosse, alte Luftpumpe, zwei Geissler'sche Röhren zur Untersuchung der Gasspectren, zwei Geiss- ler'sche Quecksilberröhren, welche durch Schütteln des Quecksilbers leuchtend werden, eine Geissler'sche Röhre, welche durch Reiben leuchtend wird, und noch eine weitere Geissler'sche Röhre für electrische Entladungen, ein Apparat nach Riess, um die Spitzen- wirkung zu zeigen, und ein Apparat, um die gegenseitige Anziehung der Windungen einer Spirale zu zeigen.

2. Für den geographischen Apparat: v. Sydow: Wandkarte von Asien; v. Sydow: Wandkarte von Afrika; Kiepert: Karte von Hellas.

3. Für den chemischen Apparat: Zwei B unsen'sche Wasserluftpumpen mit zuge- höriger Wasserleitung; ausserdem die erforderlichen Reagentien etc. und kleineren Geräthschaften.

4. Für Mineralogie: Eine Suite von Mineralien und Gesteinen als Ergänzung der im Laufe des Jahres unbrauchbar gewordenen.

5. Für den mathematischen und den descriptiven Apparat: Eine Reihe von Modellen.

6. Für das freie Zeichnen: 86 Blätter Vorlagen.

IV. Verordnungen der vorgesetzten Behörde.

I. Rescript Königl. Provinzial-Schulcollegiums vom 14. August 1869, ad S. 2026.

Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten hat angeordnet, dass von der Erhebung eines Austrittsgeldes der von dem Gymnasium ab- gehenden Schüler abgesehen, dass aber für das Abgangszeugniss, wenn es gefordert wird, sowie für das Abiturientenzeugniss ein Thaler, der in die Schulkasse fliesst, gezahlt werde.«

2. Rescript Kgl. Provinzial-Schulcollegiums zu Kassel vom 30. Septbr. 1869, ad S. 2435.

»Der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegeuheiten hat auf unseren Antrag genehmigt, dass von Michaelis d. J. ab das jährliche Schulgeld beim dortigen Realgymnasium in jeder der drei Klassen auf 24 Thlr. erhöht und an Stelle der bisher ge- zahlten Aufnahmegelder von 15 fl. für alle Fälle ein solches von 3 Thalern erhoben werde.

Der Herr Minister hat sich gleichzeitig damit einverstanden erklärt, dass das Schul- geld, statt wie früher halbjährig, von jetzt an vierteljährig erhoben werde.«

3. Nach Rescript Kgl. Provinzial-Schulcollegiums vom 18. Januar 1870 ad S. 256 sollen die Bestimmungen der Circular-Verfügung vom 11. December 1851(Wiese Verord-