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Schulnachrichten.
I. Lehrverfassung des Realgymnasiums.
A. Lehrercollegium.
Nachdem das Lehrercollegium durch den Tod des Collahorators Dr. Menges einer vollen Lehrkraft verlustig gegangen war, wurde durch Rescript Herzoglicher Landesregierung vom 14ten Juni 1860 Professor A. Spiess vom Gymnasium dahier an das Realgymnasium versetzt, und gleichzeitig Conrector Otto, welcher bisher mit ebensoviel Eifer als Erfolg den gesamm- ten lateinischen Umterricht im Realgymnasium ertheilt hatte, dem Gymnasium, welchem er eigentlich angehörte, vollständig zurück gegeben.
Während der Herbstferien und kurz vor dem weiter unten zu erwähnenden Umzuge des Realgymnasiums aus dem Munzgebäude in den Schützenhof erkrankte der Director der Anstalt und konnte erst vom 5. Januar d. J. an einen Theil seiner Stunden wieder über- nehmen. Zur Deckung eines Theils seiner Stunden wurde von Herzoglicher Landesregierung Collaborator Unverzagt von der höheren Bürgerschule zu Anfang des Wintersemesters auf 9 Stunden wöchentlich dem Realgymnasium zugewiesen. Zu gleicher Zeit wurde dem Pro- fessor Ebenau bis zur Wiedergenesung des Directors die interimistische Leitung der Anstalt übertragen.
Die übrigen Lehrerverhältnisse sind dieselben geblieben wie im vorigen Schuljahre.
Den Religionsunterricht ertheilten wie bisher für die protestantischen und katholischen Schüler beziehungsweise Herr Kirchenrath Dietz und Herr Caplan Lorsbach.
Professor Dr. Lüdecking vom Gelehrten-Gymnasium, der bis jetzt noch immer zum Theil dem Realgymnasium angehört, behielt den französischen Unterricht in der Prima, und übernahm den gemeinsamen englischen Unterricht in den beiden Oberklassen, indem er dem Professor Ebenau seine 4 französischen Stunden in Secunda dafür abgab.
Den Unterricht im freien Zeichnen ertheilte wie bisher Zeichenlehrer A. de Laspée, den im Gesange Gesanglehrer Reichard vom Gymnasium.
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